Zentrum Kinderlachen in Fischach
Das Wohlfühlhaus Westliche Wälder e.V., Zentrum Kinderlachen besteht in Fischach aus einem integrativen Kneipp-Kinderhaus und mehreren Häusern für Mütter/Väter mit ihren Kindern. Ebenso gehören die Kindertagesstätten in Schwabmünchen zu unseren Betreuungs- und Bildungsstandorten.
Für unsere Einrichtung in Fischach suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) oder Erzieher/in (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.
Ihre Aufgaben
- Förderung, Betreuung, Zuhören und Motivation der Kinder
- Planung und Umsetzung tagesstrukturierter Angebote
- Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsprozessen
- Gestaltung einer aktiven Zusammenarbeit mit den Eltern
Elternabende, Entwicklungsgespräche, gemeinsame Veranstaltungen und Projekte - Verwirklichen von pädagogisch zu Grunde gelegten Konzepten
- Planen, Durchführen und Unterstützen von Ausflügen
Unsere Anforderungen
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatl. anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d) oder zur päd. Fachkraft
- Sie schätzen die Arbeit mit Kindern
- Interesse an der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten und Eigeninitiative
Wir bieten
- Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
- Ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet in einem freundlichen, engagierten, motivierten und multiprofessionellen Team
- Regelmäßige Supervisionen, fachbezogene Fortbildungsangebote
- Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
Kontakt:
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Bewerbung und senden Sie uns Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres frühestmöglichen Einstiegstermins an personalwesen@zentrum-kinderlachen.de oder per Post an Wohlfühlhaus Westliche Wälder e.V., Bahnhofstraße 16, 86850 Fischach. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Umschlag der Bewerbung beigefügt wurde. Auslagen für Vorstellungsgespräche, insbesondere Fahrtkosten, können leider nicht erstattet werden.