
Brandmeisteranwärterin/Brandmeisteranwärter (m/w/d)
Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil des #TeamAugsburg!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Brandmeisteranwärterin/Brandmeisteranwärter (m/w/d)
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Referenznummer: 37099996_9
Veröffentlichung: 01.05.2025
Mehr erfahrenIm Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Aufgabengebiet:
Theoretische und praktische Vorbereitung auf den feuerwehrtechnischen Dienst in der 2. Qualifikationsebene.
Der Vorbereitungsdienst für den Einstieg in den feuerwehrtechnischen Dienst der 2. Qualifikationsebene dauert 12 Monate und besteht aus
- einem Grundausbildungslehrgang von mindestens 800 Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten, der die notwendigen Grundlagen für die Arbeit als Truppfrau bzw. Truppmann (m/w/d) und Truppführerin bzw. Truppführer (m/w/d) vermittelt,
- der Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter (m/w/d) und
- weiteren berufspraktischen Ausbildungsabschnitten.
Die Einstellung als Brandmeisteranwärterin bzw. Brandmeisteranwärter m/w/d) bei der Stadt Augsburg im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt nach erfolgreichem Auswahlverfahren (Einstellungsprüfung, Vorstellungsgespräch, ärztliche Einstellungsuntersuchung) voraussichtlich zum 01.03.2026. Das Bestehen des Auswahlverfahrens begründet keinen Anspruch auf eine Einstellung.
Nähere Informationen zu den Anforderungen bei der Einstellungsprüfung finden Sie auf der Homepage der Stadt Augsburg unter www.augsburg.de > Bürgerservice und Rathaus > Berufsfeuerwehr > Karriere.
Die Einstellungsprüfung (Sport- und Wissenstest) findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden hierzu rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, eingeladen.
Voraussetzungen:
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- Abgeschlossene, für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung,
- Volle körperliche Tauglichkeit (Bestehen des Sporttests und der Einstellungsprüfung, Mindestgröße 165 cm, gesundheitliche Eignung, Schwindelfreiheit),
- Führerschein Klasse B,
- Deutsche/Deutscher (m/w/d) oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger (m/w/d) eines Staates der EU,
- Das 45. Lebensjahr darf am Tag der Einstellung noch nicht vollendet sein, d.h. das Geburtsdatum liegt nach dem 01.03.1981,
- Mindestsehstärke nach Fahrerlaubnisverordnung für den Führerschein Klasse C,
- Der Wohnsitz ist so zu wählen, dass die Dienststelle bei normalen Verkehrsverhältnissen innerhalb von 60 Minuten zu erreichen ist (Residenzpflicht),
- Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (Sollte das Abzeichen noch nicht vorliegen, kann der Nachweis bis zur Einstellungsprüfung im September nachgereicht werden.),
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze (Dieses Abzeichen kann während der Ausbildung noch erworben werden, wenn es nicht bereits vorliegt.),
- sowie Bestehen der Einstellungsprüfung
Wir bieten:
- vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Rechtliche Informationen
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie
sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und
qualifizierten Arbeitszeugnissen.
Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist bei einer Stellenbesetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. Masernimmunität/Kontraindikation erforderlich.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 30.06.2025 online.
Kontakt:
Frau Walter , Tel.: 0821 324 - 2493 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Deil, Tel.: 0821 324 - 37001 (bei fachlichen Fragen)
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.