
Duales Studium im Studiengang Soziale Arbeit (m/w/d)
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Unser Stellenangebot
Duales Studium im Studiengang Soziale Arbeit (m/w/d)
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Veröffentlichung: 03.08.2026
Zum 1. Oktober 2027 stellen wir zwei Studierende für das dreijährige Studium in der Studienrichtung Soziale Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe ein, das im dreimonatigen Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen erfolgt.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie versteht sich als Unterstützer und Förderer von Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir wollen die Zukunft für Familien besser machen und arbeiten innovativ, professionell und verlässlich. Das Amt beschäftigt rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 6 Abteilungen, die im Team unterstützend und vorausschauend an der Zukunft arbeiten. Die Abteilung "Soziale Dienste" ist Teil des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Zu der Abteilung des Sozialen Dienstes gehören circa 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der theoretisch-wissenschaftliche Teil findet an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim statt, die praktischen Phasen erfolgen in der Abteilung Soziale Dienste des städtischen Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Nach erfolgreichem Studium wird den Absolventinnen und Absolventen der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen.
Sie begleiten und übernehmen in ihrer Praxisphase mit Unterstützung ihrer erfahrenen Anleitung verschiedene Aufgabenbereiche im Sozialen Dienst:
- Sie arbeiten mit Blick in das direkte Lebensumfeld der Klienten und nehmen Ressourcen und Entwicklungsbedarfe war
- Sie beraten in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Sie beraten Eltern in Erziehungsfragen
- Sie unterstützen und beraten bei der Ausübung der Personensorge
- Sie wirken im Verfahren vor dem Familiengericht mit
- Sie planen und begleiten und steuern Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII
- Sie begleiten ihre Anleitung bei der Übernahme des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII, führen mit ihr bei Schutzbedürftigkeit Inobhutnahmen durch und begleiten weitere Schutzmaßnahmen
- Sie arbeiten eng mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe zusammen
Voraussetzungen:
Fachhochschul- oder Hochschulreife
Derzeitige monatliche Vergütung (nach Studienrichtlinie TVÖD BT-V):
1.550,00 €
Hochschule:
Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Heidenheim
Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Jahreszeugnis
- ggfs. Nachweise über Praktika, ehrenamtliches Engagement oder besondere Qualifikationen
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung erst nach Erhalt Ihres aktuellen Jahreszeugnisses (Ende Juli) ein und fügen Sie dieses Ihrer Bewerbung bei. Sofern Ihnen bereits ein Abschlusszeugnis vorliegt, können Sie sich selbstverständlich auch früher bewerben – bitte fügen Sie in diesem Fall das Abschlusszeugnis bei.
Wir bieten:
- Übernahme der Studiengebühren
- Zuschuss für das Wohnheim
- Jährliche Sonderzahlung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr (31 Urlaubstage ab 2027) sowie zusätzlich dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
- Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
Rechtliche Informationen
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie
sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und
qualifizierten Arbeitszeugnissen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 31.10.2026 online.
Kontakt:
Nähere Auskünfte über das theoretische Studium erhalten Sie unter www.dhbw-heidenheim.de. Hinsichtlich Fragen zum praktischen Studium wenden Sie sich gerne an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau Sinninger, unter Telefon 0821 324-64538.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.
