Mitarbeiter (m/w/d) für die Spülküche
Der Bezirk Schwaben ist einer von sieben bayerischen Bezirken. Diese stellen nach den Gemeinden sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten die dritte Ebene kommunaler Selbstverwaltung dar. Der Bezirk Schwaben versteht sich als verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger in Schwaben und übernimmt Aufgaben, die über die Zuständigkeiten der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte Schwabens hinausgehen. Mit seinen mehr als 800 Mitarbeitenden setzt er sich für soziale, gesundheitliche, bildungspolitische und kulturelle Bedarfe von etwa 2 Millionen Menschen hier in Schwaben ein. Das eröffnet spannende Perspektiven in den unterschiedlichsten Bereichen.
Für unsere Kantine suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter (m/w/d) für die Spülküche
in Teilzeit mit 25 Wochenstunden.
So stellen wir Sie uns vor:
• Berufserfahrung, möglichs auch in der Gemeinschaftsverpflegung einer Großküche
• Gute Sprachkenntnisse in Deutsch, mindestens entsprechend B2
• Freude an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
• Flexibilität, Engagement und eine schnelle Auffassungsgabe
• Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Das bieten wir Ihnen:
• die Arbeit in einem engagierten und sympathischen Team
• eine gute Einarbeitung in Ihr Aufgabengebiet
• Angebote zur Gesundheitsförderung
• ein vergünstigtes SWA/DB-Firmenabo
• einen zukunftsorientierten und krisensicheren Ausbildungsplatz
• eine betriebliche Altersvorsorge sowie eine attraktive Vergütung nach EG 2 (TVöD-VKA)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie uns bitte bis 07.01.2025 über unser Bewerbungsportal (www.bezirk-schwaben.de/jobs) zukommen lassen.
Für fachliche Fragen steht Ihnen unsere Kantinenleitung Frau Englisch zur Verfügung, Telefon 0821/3101-3660
Der Bezirk Schwaben verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung aller Personen, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion und sexueller Orientierung, zu fördern. Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.