Sprachfachkräft/zusätzliche Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit
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Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Sprachfachkräft/zusätzliche Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit mit 19,5 bzw. 25 Wochenstunden
Amt für Kindertagesbetreuung
Referenznummer:
51106120_2, 5110620 (2), 51106100_1 (2)
Veröffentlichung: 15.11.2024
Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 8 b TVöD
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA):
ca. 43.306 - 62.972 € / Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge
- Mehr erfahren
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg sucht Sprachfachkräfte/zusätzliche Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit mit 19,5 bzw. 25 Wochenstunden:
- Kita Euler-Chelpin-Straße (in Lechhausen mit derzeit bis zu 125 Plätzen für Kinder im Alter von ca. 3 - 6 Jahren, 19,5 Wochenstunden)
- Kita Zollernstraße (in Oberhausen mit derzeit bis zu 100 Plätzen für Kinder im Alter von ca. 3 - ca. 10 Jahren, 19,5 Wochenstunden)
- Kita Remshartgäßchen (in der Jakobervorstadt mit derzeit bis zu 80 Plätzen für Kinder im Alter von ca. 3 - 6 Jahren, 25 Wochenstunden)
Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet umfasst die Schwerpunkte des Landesprogramms "Sprach-Kitas" sowie die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung des Kita-Teams.
Die Aufgabenschwerpunkte einer Sprachfachkraft in einer „Sprach-Kita“ sind:
- Alltagsintegrierte sprachliche Bildung
Der gesamte Kita-Alltag wird genutzt, um die Kinder in ihrer Sprachentwicklung anzuregen und zu fördern - Inklusive Pädagogik
Eine inklusive Pädagogik ermutigt Vorurteile und Benachteiligungen kritisch zu hinterfragen sowie eigene Gedanken und Gefühle zu artikulieren. Dies bedeutet, sowohl den Gemeinsamkeiten und Stärken von Kindern Aufmerksamkeit zu schenken als auch Vielfalt zu thematisieren und wertzuschätzen - Zusammenarbeit mit Familien
Eine vertrauensvolle und gelebte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Familien ist notwendig, um Kinder ganzheitlich in ihrer Sprachentwicklung zu begleiten - Medienkompetenz/Digitalisierung
Voraussetzungen:
- Abschluss als pädagogische Fachkraft (staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Fachkraft in Kindertageseinrichtungen mit Zertifikat gemäß § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG) (m/w/d) sowie
- Berufserfahrung im Kita-Bereich
Wünschenswert:
- Zusatzqualifikationen in den Bereichen sprachliche Bildungsarbeit, frühkindliche Bildung und Förderung von Kindern sowie Erwachsenenbildung
- Teamfähigkeit
- Kritikfähigkeit und Loyalität
- Verantwortungsbereitschaft
Wir bieten:
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Monatliche SuE-Zulage i. H. v. 130,00 Euro (Vollzeitwert)
- Regenerationstage
- Eine Position mit Gestaltungsspielraum und der Möglichkeit, aktiv Einfluss zu nehmen
- Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
- ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Rechtliche Informationen:
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen.
Mehr erfahrenBitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
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}
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 05.12.2024 online.
Kontakt:
Frau Aßfalg, Tel.: 0821 324-2416 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Leventoglu, Tel.: 0821 324-6216 (bei fachlichen Fragen)
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 05.12.2024 online.
Kontakt:
Frau Aßfalg, Tel.: 0821 324-2416 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Leventoglu, Tel.: 0821 324-6216 (bei fachlichen Fragen)
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.