
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (m/w/d)
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Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (m/w/d)
Ordnungsamt
Referenznummer: 32000435 (1)
Veröffentlichung: 08.07.2025
Stellenbewertung: BesGr. A 9-10 BayBesO, Entgeltgruppe 9 b TVöD
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA):
ca. 45.309-50.430 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung
Weitere Infos:Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.
Aufgabengebiet:
- Prüfung und Bearbeitung von komplexen und umfassenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Sachverhaltsmitteilungen von Polizei, städtischen Dienststellen und sonstigen Institutionen
- Durchführung von Ermittlungen (z. B. Zeugenbefragungen, Durchsuchungen, Sicherstellungen) und Betroffenenauswahl (z. B. bei mehreren Geschäftsführungen oder komplizierten Organisationsstrukturen)
- Einholung von Stellungnahmen
- Durchführung von Anhörungen
- Erlass von Verwarnungen, Verwarnungs- und Bußgeldern in erheblicherem Umfang sowie Einziehungen und Gewinnabschöpfungen
- Prüfung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Einwendungs- und Einspruchssachbearbeitung
- Durchführung von Verfahrenseinstellungen
- Weiterleitung von Verfahren an die Staatsanwaltschaft
- Prüfung von Anträgen auf Zahlungserleichterungen
- Mitteilungen an das Gewerbezentralregister
- Mitwirkung bei Briefwahlen
Voraussetzungen:
- Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw.
- Fachprüfung II
Wünschenswert:
- Fachkenntnisse in den Bereichen Kommunalrecht, Sicherheitsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht sowie des Augsburger Stadtrechts
- Berufserfahrung in der Eingriffs- und Ordnungsverwaltung
- Kenntnisse im Fachprogramm WiNOWiG
- Erfahrungen im Umgang mit anspruchsvollem Parteiverkehr
- Fundierte EDV-Fertigkeiten
- Durchsetzungsfähigkeit
- Guter Umgang mit engen Zeitvorgaben
- Hohe Belastbarkeit in dynamischen Situationen
- Zielorientiertes Verhandlungsgeschick
- Bereitschaft zur Dienstleistung außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Wir bieten:
- Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Mobile Arbeit sowie Schulungen während der Arbeitszeit
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie zusätzlich dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
- Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
- Ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Möglichkeit von Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
Rechtliche Informationen
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie
sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und
qualifizierten Arbeitszeugnissen.
Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Eine Berücksichtigung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreiter Tarifbeschäftigter gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a) der Entgeltordnung zum TVöD oder gem. § 29a Abs. 7 TVÜ-VKA ist bei fachlicher und persönlicher Eignung grundsätzlich möglich.
Da die Stelle dem Funktionsvorbehalt unterliegt, erfolgt die Besetzung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorrangig im Beamtenverhältnis.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 28.07.2025 online.
Kontakt:
Frau Hackl , Tel.: 0821 324 - 2304 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Vilsmaier ,Tel.: 0821 324 - 9240 (bei fachlichen Fragen)
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.