Sachbearbeitung für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (m/w/d) in Teilzeit
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Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Sachbearbeitung für den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (m/w/d) in Teilzeit mit 21 Wochenstunden
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Referenznummer: 50092004_1
Veröffentlichung: 07.11.2024
Stellenbewertung: BesGr. A 9 (2.QE) BayBesO bzw. Entgeltgruppe 9a TVöD
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA):
ca. 43.811-49.159 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung
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Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Aufgabengebiet:
- Bearbeitung von Neubewilligungsanträgen mit Bescheiderlass und Dateneingabe in das EDV-Programm (Grundleistungen, Krankenhilfeleistungen, Hilfen zur Pflege)
- Bearbeitung von laufenden Fällen nach dem AsylbLG mit Bescheiderteilung
- Prüfung des erhöhten Leistungsanspruchs nach § 2 AsylbLG
- Prüfung des eingeschränkten Leistungsanspruchs nach § 1a AsylbLG
- Anfertigung von Rückforderungsbescheiden, Strafanzeigen und Bußgeldbescheiden
- Abrechnung von Erstattungsansprüchen nach dem AsylbLG und den §§ 102 ff SGB X
- Bearbeitung von Amts- und Auskunftsersuchen
Voraussetzungen:
Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder Fachprüfung I bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Wünschenswert:
- Sichere Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen
- Gute Vorkenntnisse in den für den Aufgabenvollzug einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. die Bereitschaft, sich Kenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Verwaltungsverfahrensrecht schnell anzueignen
- Sorgfältige, selbständige sowie eigenverantwortliche Arbeitsweise und die Fähigkeit zur Aufgabenerledigung unter Termindruck sowie zur Teamarbeit
- Verständnis und Sensibilität im Umgang mit den Anliegen von Asylbewerbern und anderen hilfsbedürftigen Personen
- Erfahrungen im Umgang mit dem Prosoz-Verfahren
Wir bieten:
- Eine familienfreundliche Beschäftigung
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeiten sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Gleitzeit und nach abgeschlossener Einarbeitung Mobiles Arbeiten
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie dienstfrei am 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
- ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
Rechtliche Informationen
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung.
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Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Eine Berücksichtigung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreiter Tarifbeschäftigter gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a) der Entgeltordnung zum TVöD oder gem. § 29a Abs. 7 TVÜ-VKA ist bei fachlicher und persönlicher Eignung grundsätzlich möglich.
Da die Stelle dem Funktionsvorbehalt unterliegt, erfolgt die Besetzung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorrangig im Beamtenverhältnis.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 27.11.2024 online.
Kontakt:
Frau Bögl , Tel.: 0821 324 - 2304 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Fritsch, Tel.: 0821 324 - 9565 (bei fachlichen Fragen)
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.