09.04.2024
Cannabis am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Die neue Gesetzeslage zum Konsum von Cannabis bringt viele Veränderungen mit sich. Doch was ist auf der Arbeit erlaubt? Dürfen sich die Mitarbeitenden in Zukunft zu einer etwas längeren “Raucherpause” treffen? Oder bedarf das Kiffen am Arbeitsplatz sogar einer Abmahnung oder Kündigung?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es reichlich Klärungsbedarf. Grundsätzlich gilt jedoch: Arbeitgebende haben das Recht, die Arbeitsbedingungen für ihren Betrieb festzulegen. Dies schließt in der Regel auch den Konsum von Substanzen wie Alkohol und Cannabis ein. Der Alkoholkonsum ist in den meisten Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen während der Arbeitszeit untersagt. Analog dazu könnte es sich also mit dem Konsum von Cannabis verhalten.
Cannabis als Kündigungsgrund?
Ob ein Mitarbeitender mit einer Kündigung rechnen muss, wenn er unter Cannabis-Einfluss steht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine bedeutende Rolle spielen die Art, die Häufigkeit und der Menge des Konsums. Außerdem kann in Härtefällen die bisherige Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. In der Regel gilt, je gefährlicher das Verhalten für den Betrieb, desto wahrscheinlicher droht eine Kündigung. Dabei spielt auch die jeweilige Branche eine Rolle.
Arbeitsunfälle aufgrund von Cannabis
Für den Fall, dass es während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommt, gibt es ebenfalls klare Regelungen. Die gesetzliche Unfallversicherung positioniert sich deutlich. Für den Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause gilt: Kein Alkohol und kein Cannabis.
Die gesetzliche Unfallversicherung engagiert sich bereits seit Jahren dafür, Beratung und Informationen zur betrieblichen Suchtprävention und Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln zur Verfügung zu stellen - darunter auch den Konsum von Cannabis im Alltag. Mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Änderungen werden Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die DGUV ihre bestehenden Aktivitäten fortführen.
Schulungsmaßnahmen und Prävention
Eine wichtige Maßnahme vonseiten der Arbeitgebenden könnten einführende bis regelmäßige Schulungsprogramme sein. In diesen können sie ihre Mitarbeitenden über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Arbeitsleistung und -sicherheit informieren.
Eine weitere Maßnahme könnte der Zugang zu Beratungsdiensten oder Therapieangeboten sein, um einer weiteren Ermahnung vorzubeugen. Hier ist vor allem eine transparente Unternehmenskommunikation wichtig, sodass Missverständnisse in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis vermieden werden. Eine Entkriminalisierung darf schließlich nicht dazu führen, dass die Wirkung von Cannabis verharmlost wird.