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23.05.2023

Das darf ich während der Krankschreibung

Krankschreibungen sorgen bei vielen Arbeitnehmer:innen für Unsicherheit. Was ist erlaubt, was kann im schlimmsten Fall einen Kündigungsgrund darstellen? Dabei gilt in den allermeisten Fällen eine einfache Regel: Die krankgeschriebene Person muss sich so verhalten, dass sie möglichst bald wieder gesund ist und an den Arbeitsplatz zurückkehren kann. Alles, was somit keinen negativen Einfluss auf die Genesung hat, ist generell erlaubt. Der Supermarkt- oder Apothekenbesuch trotz Grippe ist also in den allermeisten Fällen kein Problem.  

Was ist mit dem Arzt abzuklären? 

Was diese Regelung sonst noch alles umfasst, ist je nach Krankheit verschieden. Teilweise gelten Aktivitäten sogar als heilungsfördernd, wie etwa ein kurzer Spaziergang während einer Erkältung. Im Zweifel ist es ratsam, eine:n Ärzt:in aufzusuchen und geplante Unternehmungen im Voraus zu besprechen. So können Arbeitnehmer:innen mögliche Abmahnungen oder im schlimmsten Fall Kündigungsgründe vermeiden. 

Der Besuch in der Apotheke oder das Einkaufen von Lebensmitteln ist grundsätzlich auch während einer Krankschreibung erlaubt – es sei denn, es wurde ärztlich eine strikte Bettruhe verordnet. Bei Verletzungen wie beispielsweise einem gebrochenen Arm ist auch ein Stadtbummel erlaubt. In einem solchen Fall sind auch Restaurant- oder Kinobesuche vertretbar. Patient:innen mit einer Grippe oder einer Magendarmerkrankung sollten solche Unternehmungen aber vermeiden. Das Gleiche gilt für Konzertbesuche oder Clubs. 

Reisen trotz Krankschreibung? 

In Einzelfällen können auch Reisen als gesundheitsfördernd eingestuft werden – etwa ein Urlaub an der Nordsee bei einer Neurodermitis-Erkrankung. In diesen Sonderfällen ist es auch während einer Krankschreibung erlaubt, eine Reise anzutreten. Hier benötigen Betroffene unbedingt im Voraus eine Zustimmung des Geldgebers – während der ersten sechs Wochen der Krankschreibung sind das die Arbeitgeber:innen, danach die Krankenkasse. Verreist man ohne eine solche Zustimmung, riskiert man die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes. 

Ähnlich verhält es sich mit sportlichen Aktivitäten: Bei Verletzungen oder Brüchen kann gezielte Gymnastik zu einer schnelleren Genesung verhelfen. Sportarten wie Tennis aber können den Zustand in diesem Fall eher verschlechtern. Auch hier sollte man ärztlichen Rat einholen, bevor man während der Krankschreibung Sport treibt. 

Wann wieder arbeiten? 

Wer noch krank ist, sollte sich erst vollständig erholen, bevor er die Arbeit wieder aufnimmt. Fühlt man sich trotz noch laufender Krankschreibung wieder vollständig fit, kann auch hier ein Arztbesuch Abhilfe schaffen und die vorzeitige Rückkehr ins Arbeitsleben möglich machen. 

Haben Arbeitgeber:innen berechtigte Zweifel an der vorzeitigen Genesung ihrer Angestellten, müssen sie die Wiederaufnahme der Arbeit verweigern. Das gilt beispielsweise, wenn die krankgeschriebene Person noch ersichtliche Symptome zeigt, die Arbeit eine Genesung gefährdet, oder weitere Mitarbeiter:innen angesteckt werden könnten. 

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