Search
Haupt-Navigation
(C) VMM

24.04.2023

Diskriminierungsverbot: Warum gibt es die Gender-Pay-Gap?

18 Prozent: So groß ist laut Statistischem Bundesamt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Damit beträgt der Stundenlohn für Frauen durchschnittlich 19,12 Euro, während Männer pro Stunde 4,08 Euro mehr verdienen. Verglichen mit den vorherigen Jahren, hat sich die Lohnlücke, welche auch als Gender-Pay-Gap bezeichnet wird, nicht großartig verändert. Langfristig zeichnet sich trotzdem eine Annäherung der Gehälter an. Zu Beginn der Messungen im Jahr 2006 lag die Gender-Pay-Gap noch bei 23 Prozent.

Unterschied zwischen bereinigter und unbereinigter Lohnlücke

Die Lohnlücke von 18 Prozent setzt sich aus der bereinigten und unbereinigten Gender-Pay-Gap zusammen. So lassen sich rund 63 Prozent der Verdienstlücke auf die verschiedenen Branchen zurückführen, in denen Männer und Frauen häufiger beschäftigt sind. Frauen arbeiten demnach öfter in Berufen, die schlechter bezahlt werden. Dazu gehören zum Beispiel Berufe in der sozialen oder personennahen Dienstleistung. Außerdem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, wodurch sich der geringere durchschnittliche Bruttostundenverdienst erklären lässt.

Die restlichen 37 Prozent der Lohnlücke können auf keine der genannten Merkmale zurückgeführt werden. Daraus setzt sich die bereinigte Gender-Pay-Gap von sieben Prozent zusammen. Arbeitnehmerinnern verdienten bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2022 pro Stunde sieben Prozent weniger Gehalt als Männer.

Einflussfaktoren, die nicht mit in die Statistik eingerechnet werden konnten, sind Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Dadurch ist die geringere Bezahlung jedoch nicht gerechtfertigt: Die Familie darf die Karriere von Frauen nicht mehr behindern. Bei der bereinigten Lohnlücke kann es sich somit um eine Benachteiligung handeln, die trotz des Diskriminierungsverbots besteht.

Arbeitgebende müssen Kriterien für Lohnunterschiede offenlegen

Als Teil einer Lösung für die Gender-Pay-Gap wurde das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen festgelegt. Das Entgelttransparenzgesetz soll helfen, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ in der Praxis besser durchzusetzen. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 200 Mitarbeiter:innen, so müssen die Arbeitgebenden auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien die Beschäftigten wie bezahlt werden. Außerdem sind private Arbeitgebende mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert, die Einhaltung der Lohngleichheit regelmäßig zu überprüfen.

Diskriminierungsverbot: Neues Grundsatzurteil stärkt Frauen

Im Februar 2023 hat das Bundesarbeitsgericht den Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung mit einem Grundsatzurteil zur Lohngleichheit gestärkt. Nachdem eine Frau in Sachsen sich aufgrund ihres deutlich geringeren Gehalts im Vergleich zu ihrem Kollegen diskriminiert sah, zog sie vor das Bundesarbeitsgericht und bekam Recht.
Ergebnis der Verhandlungen ist, dass Arbeitgebende Verdienstunterschiede von Männern und Frauen nicht mit einem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen dürfen. Arbeitgebende können eine unterschiedliche Bezahlung nur durch objektive und geschlechtsneutrale Gründe rechtfertigen, wie beispielsweise Qualifikation und Berufserfahrung.

Passende Blog-Artikel

Zukunftskompetenzen für Fach- und Führungskräfte

Zukunftskompetenzen für Fach- und Führungskräfte

Welche digitalen Fähigkeiten brauchen Fach- und Führungskräfte? Thomas Streitberger vom pd digital Hub gab auf der Jobmesse kontakTA spannende Impulse zum Einsatz von KI im Berufsalltag.
News/Aktuelles
Anselm Brieger Berufsfeuerwehr Augsburg

Berufsfeuerwehr Augsburg: So vielfältig ist die Arbeit

Sie sind die Held:innen des Alltags: die Feuerwehrleute. Aber worauf kommt es an, um diesen abwechslungsreichen und herausfordernden Beruf auszuüben? Anselm Brieger gibt im Interview einen spannenden Einblick in seinen Alltag bei der Berufsfeuerwehr Augsburg.
News/Aktuelles
Teilzeit-Krankschreibung

Teilzeit-Krankschreibung: Wie sinnvoll ist es?

Mit einer Teilzeit-Krankschreibung könnten Beschäftigte trotz Krankheit in reduziertem Umfang weiterarbeiten. Was hinter dem derzeit viel diskutierten Vorschlag steckt und wie sinnvoll er ist.
News/Aktuelles