18.07.2023
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: So funktioniert sie
Den allermeisten Arbeitnehmer:innen sind die „gelben Scheine“ sicher noch ein Begriff. Mit diesem System wurden bisher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich versicherten Patient:innen an die Krankenkassen und den Arbeitsplatz weitergeleitet. Seit dem 1. Januar 2023 ist jedoch eine neue Lösung in Kraft: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die moderne und digitale Alternative zu den „gelben Scheinen“ soll Arbeitnehmer:innen und gesetzliche Krankenkassen entlasten.
eAU: Was ändert sich?
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Krankschreibung einen Tag nach dem Arztbesuch für Arbeitgeber:innen digital abrufbar. Gesetzlich versicherte Patient:innen müssen ihre Daten nicht wie bisher persönlich oder per Post weiterleiten. Die zuständigen Ärzt:innen senden die Unterlagen direkt an die Krankenkasse, wo sie dann von den Arbeitgeber:innen eingesehen werden können. Die eAU ist für alle Ärzt:innen verpflichtend. Damit soll das Verfahren nicht nur übersichtlicher und lückenloser werden, auch die Auszahlung von Krankengeld soll dadurch reibungsloser verlaufen.
Die Bescheinigung umfasst den Namen der krankgeschriebenen Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, Anhaltspunkte für einen möglichen Arbeitsunfall sowie die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung. Die zuständige Arztpraxis und der Grund zur Arbeitsunfähigkeit sind in der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht enthalten. Die Krankmeldung bei der Arbeit erfolgt wie zuvor telefonisch und so bald wie möglich. In der Arbeitsstelle muss die eAU wie ihr analoger Vorgänger spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen.
Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Ob man das Verfahren der eAU selbst nutzen kann, hängt von der eigenen Krankenversicherung ab. Alle arbeitnehmenden Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Zugriff auf die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Privatversicherte ändert sich nichts, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt weiterhin auf Papier. Nicht nur Arztpraxen, sondern auch Krankenhäuser nehmen an dem neuen Verfahren teil. Ausgeschlossen sind aktuell Privatärzt:innen in Deutschland sowie Arztpraxen und Reha-Einrichtungen im Ausland.
Was passiert bei technischen Problemen?
Sollte die Technik bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hin und wieder nicht so ganz mitspielen, gibt es auch dafür eine Lösung. Bei Internetproblemen werden die Daten durch die Praxis-Software gespeichert und versandt, sobald die Verbindung wieder hergestellt ist. Notfalls können Arztpraxen außerdem auf ein Ersatzverfahren in Papierform zurückgreifen. Die Bescheinigung schicken die Patient:innen dann per Post an ihre Krankenkasse. Dort angekommen, können die Daten durch einen aufgedruckten Barcode problemlos digitalisiert werden.
Wer sich bei der eAU über Datenschutz Gedanken macht, für den besteht kein Grund zur Sorge: Alle Datenübertragungen passieren verschlüsselt über die sogenannte Telematikinfrastruktur, die als besonders sicher gilt.
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