26.11.2024 ● Leona Strohmayer
Schwangerschaft? So sollten Führungskräfte reagieren
Wann ist der richtige Zeitpunkt? Wie wird mein Arbeitgeber reagieren? Wird das meine weitere Karrierelaufbahn beeinflussen? Das sind oftmals Fragen, die sich Schwangere am Arbeitsplatz stellen müssen, bevor sie ihre Schwangerschaft teilen. Manch eine Führungskraft nimmt die glückliche Nachricht noch immer negativ auf. Was gilt also als unangemessen und wie sollte auf eine Schwangerschaft reagiert werden?
Wichtiges für Führungskräfte
Allgemein ist wichtig zu wissen, dass während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung keine Kündigung ausgesprochen werden darf. Dieser Schutz gilt auch in der Probezeit und für Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses endet der Schutz jedoch mit Ablauf des Arbeitsvertrags. Außerdem hat die Schwangere das Recht darauf, auch während der Arbeitszeiten Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen und dafür ohne Verdienstausfall freigestellt zu werden.
Es dürfen darüber hinaus keine Überstunden gemacht werden, geschweige denn Schichtarbeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Es gelten jedoch Ausnahmen für beispielsweise die Gastronomie, Kunst oder die Landwirtschaft.
Erste Reaktion: Gratulieren!
Eine Schwangerschaft ist niemals ein persönlicher Angriff oder einer auf die Firma. Schließlich geht es bei den freudigen Nachrichten nicht um die Führungskraft, sondern allein um die schwangere Person. Nachfragen, ob die Schwangerschaft geplant war oder weshalb diese Möglichkeit noch nicht früher besprochen wurde, sind nicht nur unangemessen. Diese Tatsachen gehen schlichtweg niemanden etwas an. Es ist völlig legitim, überrascht zu reagieren. Die erste und einzige richtige Reaktion auf die Verkündung einer Schwangerschaft lautet jedoch: Gratulieren!
Gespräche können vertagt werden
Wird die Nachricht zu einem unpassenden Zeitpunkt überbracht, beispielsweise wenn gerade ein wichtiger Termin ansteht oder für das Gespräch aus anderen Gründen keine Zeit bleibt, sollte eine offene Kommunikation gewährleistet werden. Es ist völlig in Ordnung zu sagen, dass Arbeitsschutz und Fristen während der Schwangerschaft bisher kein Thema waren und einem deswegen die nötigen Informationen für das Gespräch fehlen. Dadurch kann das Gespräch vertagt werden, bis beide Parteien ausreichend vorbereitet sind.
Zwar ist der nächste Punkt keine Pflicht, jedoch würde sich die schwangere Person sicher darüber freuen, in die weitere Planung miteinbezogen zu werden. Dies betrifft beispielsweise die Stundenplanung bis zum Zeitpunkt der Elternzeit, ihre Vertretung für den Zeitraum des Ausfalls sowie die Planung des Wiedereinstiegs.
Das Wichtigste, das jedoch abschließend festgehalten werden sollte, ist ein respektvoller Umgang und eine offene Kommunikation beider Seiten. Dies erleichtert den Übergang für die schwangere Mitarbeiterin und das Unternehmen.