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Foto: Christin Klose/tmn

23.09.2021

Urlaubsanspruch im Praktikum? Wir klären auf!

Die Oma hat Geburtstag, der beste Freund heiratet: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte den ein oder anderen Urlaubstag für solche Gelegenheiten gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf? „Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck. Häufig würden Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. „Das ist in Ordnung“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Praktikantinnen und Praktikanten müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikumsgeber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegebene Praktikumsdauer nicht erreicht wird.“ Im Zweifelsfall müsse man das Praktikum entsprechend um die Zahl der Urlaubstage verlängern.

Gesetzlicher Anspruch auf Urlaub im freiwilligen Praktikum

Wer allerdings ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat Bredereck zufolge grundsätzlich Anspruch auf Urlaub – wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch. Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Eine längere Urlaubszeit kann der Arbeitgeber mit Praktikantinnen und Praktikanten im Vertrag vereinbaren.

Der Rechtsexperte weist darauf hin, dass jüngere Praktikantinnen und Praktikanten sogar einen längeren gesetzlichen Anspruch haben: Wer unter 18 ist, hat 25 Urlaubstage pro Jahr. Unter 17 hat man 27 Urlaubstage pro Jahr und unter 16 besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht nur ein anteiliger Anspruch, so Bredereck. tmn

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