07.08.2024 ● Valeria Rybin
Urlaubsgeld – Rückzahlung bei Kündigung?
Egal, ob aus eigenen Schritten oder durch die Arbeitgeber:innen – eine Kündigung ist immer mit zahlreichen Veränderungen verbunden. Mit einem solchen Umbruch im Arbeitsalltag gehen zahlreiche Fragen einher – unter anderem zum Thema Urlaubsgeld. Viele Mitarbeitende machen sich Gedanken, ob sie im Falle einer Kündigung Rückzahlungen an das Unternehmen leisten müssen. Was müssen sie hierbei beachten?
Was ist Urlaubsgeld?
Beim Urlaubsgeld handelt es sich üblicherweise um einen Benefit der Arbeitgebenden. Diese Sonderzahlung soll die Mitarbeitenden zusätzlich zu ihrem Gehalt unterstützen und ihnen einen Urlaub ohne finanzielle Sorgen ermöglichen: Da es sich um einen Bonus handelt, besteht jedoch keineswegs in jedem Arbeitsverhältnis Anspruch auf Urlaubsgeld. Ob und wieviel Urlaubsgeld man erhält, entscheiden alleinig die Arbeitgeber:innen. Nicht zu verwechseln ist dieser Benefit außerdem mit dem Urlaubsentgelt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Zusatzzahlung, sondern um eine Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Kurz gesagt: Arbeitgebende zahlen auch während dem Urlaub weiterhin das reguläre Gehalt. Diese Geldsumme können sie auch nach einer Kündigung nicht zurückfordern.
Urlaubsgeld bei Kündigung – Das muss ich wissen
Jedes Unternehmen regelt Sonderzahlungen anders. Deshalb lässt sich pauschal nicht sagen, welchen Einfluss eine Kündigung auf Benefits wie Urlaubsgeld hat. Es ist durchaus möglich, dass auch nach einer Kündigung noch ein letztes Mal Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Hier kommt es vor allem auf zwei Faktoren an: Die vertragliche Vereinbarung und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes. Erfolgt die Auszahlung immer an einem festen Stichtag, fällt dieser möglicherweise noch in den Zeitraum vor dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses. Meist handelt es sich jedoch um eine einmalige Jahreszahlung, die in der Regel im Mai oder Juni erfolgt. Diese Form der Auszahlung kann entscheidend sein, wenn im Arbeitsvertrag keine genaueren Regelungen zum Urlaubsgeld zu finden sind.
Wann muss ich Rückzahlungen leisten?
Auch bei dieser Frage kommt es wieder auf den Arbeitsvertrag an. Bieten Arbeitgebende ihren Mitarbeiter:innen Urlaubsgeld an, legen sie dies meistens vertraglich fest. Dabei finden sich häufig Klauseln, die beim Ende des Arbeitsverhältnisses explizit eine Rückzahlung fordern. So wollen sich Arbeitgebende im Falle einer Kündigung absichern. Diese Klauseln sind jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gültig. So muss feststehen, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Gratifikation handelt. Das bedeutet, die Arbeitnehmer:innen nehmen bewusst einen Bonus in Anspruch. Ist dies nicht klar vertraglich festgelegt, kann eine Rückzahlungsforderung rechtlich angefochten werden. Außerdem besteht bei Einstellungsbeginn eine sechsmonatige Wartezeit, bevor Angestellte vollen Anspruch auf Urlaubszeit besitzen. Diese Wartezeit müssen die betroffenen Mitarbeitenden abgeschlossen haben, bevor sie Rückerstattungen leisten müssen. Ist im Arbeitsvertrag keine solche Klausel zu finden, entscheidet die Form der Auszahlung, wie es weitergeht.