28.06.2022
Urlaubsgeld: Wie viel bekommt man?
Früher oder später sind bei jedem Arbeitnehmenden die Akkus leer. Dann heißt es Urlaub beantragen und sich erholen. In jedem Fall ist es wichtig, dass die benötigte Erholungszeit von Arbeitgebenden auch finanziell gefördert wird. Neben dem Urlaubsentgeld haben manche Arbeitnehmende aber auch Anspruch auf das sogenannte Urlaubsgeld.
Was ist das Urlaubsgeld?
Das Urlaubsgeld ist eine Bonuszahlung, die Arbeitgeber:innen als zusätzliche Leistung zum Urlaub der Arbeitnehmer:innen zahlen. Im Unterschied zum Urlaubsentgeld gibt es beim Urlaubsgeld jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung. Das Urlaubsentgeld bezeichnet hierbei die normale Lohnfortzahlung während der genehmigten Urlaubstage.
Wer hat Anspruch auf das Urlaubsgeld?
Eine Bonuszahlung für den Urlaub und damit das Upgrade zur All-Inclusive-Reise oder dem Vier-Sterne-Hotel klingt für viele sehr verlockend. Leider gibt es konkrete Regelungen die festlegen, welche Arbeitnehmer:innen das Urlaubsgeld beanspruchen können. Generell gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die zusätzliche Zahlung, außer es ist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt. In Deutschland bekommen laut Ergebnissen einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung nur 46 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Jedoch sind die Chancen das Urlaubsgeld zu beziehen, in einem tarifgebundenen Unternehmen weitaus höher. Nur 35 Prozent der Beschäftigten in einem Unternehmen ohne Tarifvertrag haben einen Anspruch auf Urlaubsgeld, während es in einem tarifgebundenen Unternehmen bereits 73 Prozent sind.
Anspruch nach Arbeitsvertrag
Es besteht ein Anspruch auf das Urlaubsgeld, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Trotzdem ist hierbei die konkrete Formulierung der arbeitsvertraglichen Klausel ausschlaggebend für die Bonuszahlung. Steht im Arbeitsvertrag, dass die Zahlung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann, gilt die Zusatzzahlung für Arbeitnehmende möglicherweise nicht. Auch wenn die Klausel im Arbeitsvertrag unklar, unverständlich oder widersprüchlich formuliert ist, kann der Anspruch unwirksam sein. Herauszufinden, ob ein Anspruch auf die Zusatzzahlung besteht, kann daher sehr kompliziert sein.
Anspruch nach Tarifvertrag
Was ist überhaupt ein Tarifvertrag? Dieser kann auch als schriftliche Vereinbarung bezeichnet werden, der zwischen Vertreter:innen der Gewerkschaften und Vertreter:innen der Arbeitgebenden in bestimmten Tarifverhandlungen ausgehandelt wird. Der Tarifvertrag legt fest, wie hoch Lohn und Gehalt für bestimmte Berufsgruppen sind, welche Urlaubstage es gibt und noch viele weiteren Regelungen.
Das Urlaubsgeld kann sich somit auch aus dem Tarifvertrag ergeben. Trotzdem ist es auch hierbei schwierig zu sagen, ob bestimmte Arbeitnehmende anspruchsberechtigt sind. Für das Urlaubsgeld muss nämlich eine tarifliche Regelung im Tarifvertrag festgeschrieben sein. Die Bonuszahlung hängt jedoch wiederum davon ab, ob der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder ob Arbeitnehmende und Arbeitgebende tarifgebunden sind. Wer wissen möchte, ob ein tariflicher Anspruch besteht, kann sich bei seiner Gewerkschaft beraten lassen.
Anspruch nach Betriebsvereinbarung
Auch wenn keine arbeitsvertragliche Regelung gilt oder kein Tarifvertrag das Urlaubsgeld festlegt, kann ein Anspruch auf die Bonuszahlung bestehen. Die Bonuszahlung ergibt sich demnach manchmal auch aus der so genannten Betriebsvereinbarung. Eine Betriebsvereinbarung ist ein kollektiver Vertrag zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem Arbeitgeber. Alles was in einer solchen Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist, gilt unmittelbar und zwingend für jedes betroffene Arbeitsverhältnis. Ein Urlaubsgeld für Arbeitnehmende erfolgt, wenn der Betriebsrat und Arbeitgebende im Rahmen der Betriebsvereinbarung die zusätzliche Leistung vereinbart haben.
Wie viel Urlaubsgeld bekommt man?
Die Höhe des Urlaubsgeldes hängt stark davon ab, in welcher Branche Arbeitnehmende beschäftigt sind. So gibt es in der mittleren Vergütungsgruppe eine enorme Spannweite zwischen den verschiedenen Branchen. Je nach dem, erhalten Beschäftigte zwischen 155 Euro und 2.450 Euro Urlaubsgeld.
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