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29.06.2022

5 No-Gos bei der E-Mail-Bewerbung

Ein Bewerbungsanschreiben tippen, die Bewerbungsunterlagen ausdrucken, alles in einen Briefumschlag stecken und mit der Post verschicken? Für viele Unternehmen ist dieser Bewerbungsprozess schon längst Geschichte. BewerberInnen sparen mit E-Mail-Bewerbungen Zeit und Geld. Damit das Bewerbungsschreiben unter hundert anderen im Postfach der Augsburger Personaler:innen nicht untergeht, muss von der Betreffzeile bis zum Anhang alles stimmen.

E-Mail-Bewerbung oder Online-Bewerbung?

Es gibt zwei unterschiedliche Bewerbungsarten, die heutzutage häufig verwendet werden. Bei der E-Mail-Bewerbung verschicken Bewerber:innen die Bewerbungsunterlagen anstatt mit der Post, einfach per E-Mail. Einen Online-Bewerbungsprozess verwenden meist größere Firmen. Dafür nutzen sie ein eigenes Bewerbungsverfahren auf ihrer Homepage. Bewerber:innen füllen hierbei ein Formular aus und werden auf der Homepage durch den gesamten Bewerbungsprozess geleitet. Zeugnisse und Nachweise laden sie nach Aufforderung als PDF-Datei hoch.

5 No-Gos bei E-Mail-Bewerbungen

Für eine einzelne Stellenausschreibungen landen bei Personaler:innen etliche E-Mail-Bewerbungen im Postfach. Manche werden besonders aufmerksam durchgelesen, andere nach einem kurzen Blick direkt in den Papierkorb verworfen. In einer überfüllten Mailbox können die kleinsten Fehler über die Chancen auf den perfekten Traumjob entscheiden. Deshalb ist es wichtig, bei E-Mail-Bewerbungen diesen fünf No-Gos zu entgehen.

1. No-Go: Eine unseriöse E-Mail-Adresse

Landet im Recruiter-Postfach eine E-Mail-Bewerbung von bienchen2000 @provider.de, dann sehen die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erst einmal schlecht aus. Unseriöse E-Mail-Adressen haben im Bewerbungsprozess nichts zu suchen. Sie sind ein erstes Anzeichen dafür, dass Bewerber:innen im Arbeitskontext nicht seriös genug auftreten. Deshalb gilt: Lieber eine neue E-Mail-Adresse erstellen, bevor das Bewerbungsschreiben frühzeitig abgelehnt wird. Eine seriöse E-Mail-Adresse besteht am besten aus Vor- und Nachnamen. Verzichten sollten Bewerber:innen auf Spitznamen, Nicknames oder das Geburtsdatum in der E-Mail-Adresse.

2. No-Go: Tippfehler in der Betreffzeile

Der Betreff in der E-Mail-Bewerbung ist mindestens genauso wichtig wie die E-Mail-Adresse. Sie hilft Personaler:innen dabei, die Bewerbung einer Stellenausschreibung zuzuordnen. Die Betreffzeile entscheidet also darüber, ob eine E-Mail-Bewerbung überhaupt geöffnet wird. Ein Minuspunkt ist beispielsweise, wenn der Betreff fehlt oder unklar formuliert ist. Bewerber:innen sollten daher unbedingt darauf achten, die Stellenbeschreibung mit in die Betreffzeile zu schreiben. No-Gos sind außerdem ein zu langer Betreff und Tippfehler.

3. No-Go: Ein zu langer E-Mail-Text

Das Herzstück einer E-Mail-Bewerbung ist natürlich der Text, der sich an die Augsburger Personaler:innen richtet. Diese lesen den E-Mail-Text sogar vor den Bewerbungsunterlagen, weshalb Bewerber:innen hier besonders gut punkten können. Dabei geht es vor allem darum, den Inhalt kurz und knapp zu formulieren und keine Rechtschreibfehler einzubauen. In den E-Mail-Text gehört die Anrede an den/die Ansprechpartner:in, vier bis sechs Zeilen Text, eine Grußformel mit Vor- und Nachnamen und die aktuelle Signatur (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

4. No-Go: Zu große Anhänge in der E-Mail-Bewerbung

Anstatt eine Bewerbungsmappe per Post zu schicken, werden bei der E-Mail-Bewerbung die wichtigen Dokumente als Anhang beigefügt. Aber aufgepasst: Das Bewerbungsanschreiben sollte immer als Anhang und nie als E-Mail-Text versendet werden. Die Reihenfolge der Anhänge setzt sich aus Anschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse und eventuell noch weiteren Referenzen zusammen. Wichtig ist außerdem, dass die Unterlagen zu einer PDF zusammengefügt werden. Auf diese Weise können die Dokumente nicht durcheinandergeraten. Der Anhang sollte zudem nicht größer als drei bis fünf MB sein und den passenden Dateinamen tragen.

5. No-Go: Eine Empfangsbestätigung anfordern

Eine Lese- und Empfangsbestätigung anzufordern kann auf den ersten Blick als nützlich wahrgenommen werden. Damit können Bewerber:innen sicher gehen, dass die E-Mail-Bewerbung auch angekommen ist. Trotzdem ist es besser auf eine Empfangsbestätigung zu verzichten, da Personaler:innen bei so vielen E-Mails schnell genervt davon sind. Besser ist es, persönlich beim HR-Team nachzufragen, falls nach längerer Wartezeit noch keine Rückmeldung vorliegt.

 

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