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Arbeitgeberbewertung

26.11.2024 Fiona Wiedemann

Arbeitgeberbewertung: Vorteile, Nachteile, Regeln

Sich einmal über das Chaos im Büro oder anstrengende Vorgesetzte auslassen – vermutlich hat das jede:r schon einmal getan. Das Austauschen von Meinungen über den Arbeitsplatz ist unter Kolleg:innen oder im eigenen Bekanntenkreis nichts Neues. Heutzutage ist dies jedoch einfacher und öffentlicher denn je – und zwar mithilfe von Arbeitgeberbewertungen.

Die Online-Plattformen zielen darauf ab, Unternehmen nach Kriterien wie Arbeitsklima oder Betriebsleitung zu bewerten und erleben derzeit einen großen Boom. Ihre Anonymität regt viele dazu an, dabei kein Blatt vor den Mund zu nehmen. Aber gibt es dabei auch Grenzen? Welche Auswirkungen haben Arbeitgeberbewertungen auf die Arbeitswelt?

Diese Vorteile haben Arbeitgeberbewertungen

Arbeitgeberbewertungen bieten nicht nur einen Einblick in die Unternehmenskultur, sondern haben auch direkten Einfluss auf mögliche Bewerber:innen. Da jede:r auf sie zugreifen kann, sind sie zwangsläufig ein Teil des betrieblichen Images. Dies kann aber durchaus positive Auswirkungen auf Unternehmen haben und deren Employer Branding stärken. So können Betriebe sich die hier geäußerte Kritik zu Herzen nehmen und aktiv an Verbesserungen arbeiten. Gehen sie auf die Bewertungen ein und antworten beispielsweise auf das Feedback, vermittelt dies ein positives Bild. Neue Bewerber:innen sehen, dass auch Kritik ein offenes Ohr findet. Die so entstehende Transparenz kann auch intern für eine bessere und offenere Kommunikation sorgen. 

Welche Nachteile gibt es?

Natürlich hat das Ganze aber auch eine andere Seite. Denn Arbeitgeberbewertungen spiegeln zunächst nur persönliche Wahrnehmungen wider. Sie sind subjektiv und können die Realität verzerren. So können leicht falsche oder überzogene Informationen in Umlauf kommen. Bei Frust über die Arbeit lässt sich schnell und anonym eine unsachliche Bewertung schreiben, die die Unternehmenskultur nur sehr einseitig wiedergibt. Außenstehende haben oft nicht den nötigen Kontext und somit schnell ein falsches Bild vor Augen. Als verlässliche Informationsquelle über den Betrieb sind solche Portale also nur bedingt geeignet. Außerdem können negative Bewertungen das Ansehen der Unternehmen durchaus verschlechtern – selbst dann, wenn sie aktiv auf die Kritik eingehen. Somit stellen sie trotzdem ein Risiko dar.

Was ist bei Arbeitgeberbewertungen erlaubt?

Dem ganzen Frust Luft machen und sich über nervige Vorgesetzte aufregen – geht das in einer Arbeitgeberbewertung wirklich? Die Antwort: Jein. Auch im Internet gelten gewisse Regeln, an die Nutzer:innen von Bewertungsportalen sich halten müssen. Besonders wichtig ist es dabei, nur die eigenen Eindrücke und Erfahrungen zu schildern. Diese sind natürlich immer subjektiv, müssen aber stets auf wahren Begebenheiten beruhen. Wer vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet, macht sich strafbar. Außerdem ist es verboten, Personen beim Namen zu nennen oder auf andere Arten erkennbar zu machen. Sich lautstark über Kolleg:in XY zu beschweren, ist also keine Option. Generell gilt: Die eigenen Emotionen sollten keinen zu großen Einfluss auf die Wortwahl haben. Auch in negativen Arbeitgeberbewertungen haben Kraftausdrücke nichts verloren.

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