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28.05.2024

Betriebliche Altersvorsorge – Das ist zu beachten!

Immer mehr Unternehmen bieten sie als Benefit für ihre Mitarbeitenden an – die betriebliche Altersvorsorge. Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff? Prinzipiell versteht sich unter betrieblicher Altersvorsorge, kurz bAV, der Aufbau einer Zusatzrente über die Arbeitgeber:innen. Das bedeutet: Angestellte müssen im Ruhestand nicht ausschließlich mit der gesetzlichen Rente auskommen. Stattdessen können sie auf eine Extrarente zurückgreifen, die der Betrieb ihnen zur Verfügung stellt.  

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es? 

Bei der klassischen betrieblichen Altersvorsorge kümmert sich die Betriebsleitung um sämtliche Rentenbeiträge. Wie hoch diese Beiträge sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Finanzieren die Arbeitgeber:innen die bAV allein, können sie selbst entscheiden, welche Konditionen sie ihren Mitarbeitenden anbieten. Für Beträge bis zu 302 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 604 Euro keine Steuern. 

Alternativ gibt es aber auch eine andere Möglichkeit: Die sogenannte Entgeltumwandlung. Hier übernehmen Arbeitgebende nicht die vollständige Betriebsrente, sondern nur einen Teil davon. Seit 2019 sind sie sogar gesetzlich verpflichtet, mindesten 15 Prozent zur Entgeltumwandlung beizusteuern. Die restlichen Beiträge für die Betriebsrente ergeben sich aus dem Bruttoeinkommen der Arbeitnehmenden. Nehmen sie die Entgeltumwandlung in Anspruch, müssen sie deshalb weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen. Jedoch bleibt durch die Abzüge im Bruttogehalt unter Umständen weniger für die gesetzliche Rente übrig. 

Wann lohnt sich die bAV? 

Generell gilt: Bieten Arbeitgebende ihren Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge, sollten sie diese Möglichkeit auch ausnutzen. Vor allem Personen mit geringerem Einkommen oder einer ungewissen künftigen Finanzlage können sich so auf etwas mehr Sicherheit im Ruhestand einstellen. Die Voraussetzung: Sie arbeiten seit mindestens drei Jahren im Unternehmen. Alternativ können sich Arbeitnehmende auch nach anderen Absicherungsmöglichkeiten umschauen, wie etwa einer flexiblen privaten Vorsorge oder dem staatlich geförderten Riester-Sparen. Das bedeutet: Arbeitnehmende zahlen hierfür Geld selbst ein und erhalten zusätzlich Geld vom Staat. 

Diese Vorteile haben Arbeitgebende 

Auch für die Betriebsleitung kann es sich lohnen, eine betriebliche Altersvorsorge als Benefit anzubieten. Denn bei der Belegschaft kommt ein solches Angebot meist gut an – und stärkt somit deren Bindung ans Unternehmen. Bei neuen Bewerber:innen können Firmen so ebenfalls punkten und sich auf dem Berufsmarkt von der Konkurrenz abheben. Somit hat die bAV außerdem positive Auswirkungen aufs Employer Branding

Übrigens: Sollte der Betrieb mal in eine finanzielle Notlage kommen, ist auch das für die betriebliche Altersvorsorge meist kein Problem. Denn diese ist in der Regel abgesichert durch den Pensionsversicherungsverein (PSV) und kann dementsprechend trotzdem ausgezahlt werden. 

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