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26.03.2024

Die Steuerklassen – einfach erklärt

Bei Begriffen wie Lohnsteuer und Steuerklassen sind viele schnell verunsichert. Einige wissen vielleicht auch gar nicht so recht, welche Steuerklasse sie selbst besitzen. Dabei ist es eigentlich ganz simpel: Alle Arbeitnehmenden, die sozialversicherungspflichtige Jobs ausüben, müssen Abgaben in Form der Lohnsteuer zahlen. Das Finanzamt ordnet ihnen eine Steuerklasse zu, die entscheidet, wie hoch dieser Betrag ist. In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, die in der Regel vom Familienstand abhängig sind. Jedoch hat jede Steuerklasse ihre Besonderheiten – was ist also zu beachten?  

Welche Steuerklasse habe ich?  

Die eigene Steuerklasse herauszufinden, ist ganz einfach. Der schnellste Weg: Ein Blick in die Lohnsteuerbescheinigung. Auch die Gehaltsabrechnung gibt Auskunft über die Steuerklasse, denn diese ist hier zusammen mit den monatlichen Abzügen ebenfalls angegeben. Ändert sich der eigene Familienstand, passt das Finanzamt die Steuerklasse entsprechend an. Das passiert zum Beispiel nach der Heirat oder der Geburt des Kindes. Ebenso zählen Scheidung, Trennung oder Tod des Partners/der Partnerin zu einer Änderung im Familienstand. Auch ein zweiter Job, der sowohl sozialversicherungspflichtig als auch steuerpflichtig ist, sorgt für einen Wechsel der Steuerklasse. 

Steuerklassen 1 und 2: Alleinstehende und Alleinerziehende 

Arbeitnehmende, die alleine leben, gehören automatisch zur Steuerklasse 1. Das umfasst Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Verheiratete Personen, deren Partner:in dauerhaft im Ausland oder getrennt lebt, werden ebenfalls dieser Steuerklasse zugeordnet. Mit 22 Millionen zugeordneten Personen ist Steuerklasse 1 die größte Steuerklasse Deutschlands. Mit der Geburt des ersten Kindes wechseln ledige Arbeitnehmende in die zweite Steuerklasse. Diese Kategorie soll Alleinerziehende entlasten, die dank des sogenannten Entlastungsbetrags weniger Steuern zahlen müssen. Die Voraussetzungen: Sie leben mit dem Kind zusammen, haben Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag und leben mit keiner weiteren volljährigen Person in einer Hausgemeinschaft. 

Klassen 3, 4 und 5: Verheiratete 

Während die Einteilung in die Steuerklassen für Alleinstehende ganz von selbst passiert, wird es nach der Hochzeit ein wenig komplizierter. Denn Verheiratete haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wechseln. Zunächst gehören alle Ehepaare nach der Heirat zu Steuerklasse 4. Möchten sie wechseln, müssen sie selbst aktiv werden und sich an das zuständige Finanzamt wenden. Haben beide Eheleute ein ungefähr gleich hohes Einkommen, bietet es sich an, einfach in der vierten Steuerklasse zu bleiben. 

Verdient eine Person allerdings deutlich weniger als ihr:e Partner:in oder kündigt sich in nächster Zeit ein Wandel im Einkommen an, kann sich eine Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 lohnen. Dieses Verfahren nennt sich auch Ehegattensplitting. Hier werden die Steuerabzüge unter den Eheleuten aufgeteilt und verrechnet, sodass die Person, die weniger verdient, auch weniger Steuern zahlen muss. Auch Verwitwete werden im ersten Jahr nach dem Todesfall der dritten Steuerklasse zugeordnet. 

Steuerklasse 6: Zwei Jobs oder mehr 

Die sechste und letzte Steuerklasse ist die einzige, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Sowohl Alleinstehende als auch Verheiratete fallen in diese Kategorie – vorausgesetzt sie haben mehrere Jobs. Diese Tätigkeiten müssen ebenfalls lohnsteuerpflichtig sein. Minijobs zählen also nicht dazu. Außerdem sind nur diese zusätzlichen Jobs unter Steuerklasse 6 vermerkt. Die Haupttätigkeit wird weiterhin nach der ursprünglichen Kategorie besteuert. 

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