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10.05.2022 Augsburger Allgemeine

Krankmeldung: Ab wann krankschreiben lassen?

Irgendwann erwischt es jede:n. Vor allem während der Erkältungszeit, aber auch wenn die Corona-Infektionszahlen steigen, kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer:innen erkranken. Wenn die vertragliche Pflicht zu Arbeitsleistung nicht erfüllt werden kann, müssen sich Arbeitnehmer:innen im Unternehmen krankmelden. Am besten so schnell wie möglich und auf die richtige Art und Weise. Erfolgt die Krankmeldung zu spät, riskieren Mitarbeiter:innen eine Abmahnung oder sogar Kündigung.

Gibt es einen Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung?

Sich krankzumelden oder sich krankschreiben zu lassen, sind tatsächlich zwei Unterschiedliche Vorgänge. Die Krankmeldung übernehmen die Beschäftigten selbst. Wortwörtlich melden sich Arbeitnehmer:innen bei ihren Arbeitgeber:innen krank und geben Bescheid, dass sie nicht arbeitsfähig sind. Für die Krankschreibung sind jedoch Ärzt:innen verantwortlich. Nach einer medizinischen Untersuchung bestätigen sie, dass der/die Arbeitnehmer:in krank ist und stellen anschließend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese kann dann dem/der Arbeitgeber:in vorgelegt werden.

Ab wann muss ich mich krankschreiben lassen?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Krankmeldung spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgebenden vorliegen soll. Aber Achtung: Hier wird mit Kalendertagen und nicht mit Arbeitstagen gerechnet. Das Wochenende zählt also mit! Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Arbeitgeber:innen können im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festlegen, dass die Mitarbeitenden schon früher eine Krankschreibung vorlegen müssen. Das kann vorkommen, wenn die Vermutung besteht, dass Arbeitnehmer:innen sich öfter krankmelden, um an mehreren Tagen frei zu haben.

Gibt es formale Vorgaben für die Krankmeldung?

Eine Krankmeldung erfolgt meistens telefonisch. Es ist aber auch möglich, eine E-Mail zu schreiben oder sich durch Familienmitglieder krankmelden zu lassen. Arbeitgeber:innen können jedoch verlangen, dass bestimmte Formalitäten und Vorschriften eingehalten werden. Für einen reibungslosen Ablauf im Unternehmen kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Krankmeldung ausschließlich telefonisch erfolgen soll.

Wie läuft die Krankmeldung ab?

Normalerweise melden sich Mitarbeitende über die Personalabteilung oder bei den direkten Vorgesetzten krank. Arbeitnehmer:innen sind dazu verpflichtet, sich so früh wie möglich bei ihrem Arbeitsplatz krankzumelden. Am besten erfolgt die Krankmeldung noch vor Beginn der Arbeitszeit. Auf diese Weise können Arbeitgebende und Kolleg:innen eine Vertretung organisieren und gegebenenfalls den Arbeitsablauf umstrukturieren. Am sichersten für Arbeitnehmende ist eine telefonische Krankmeldung. Die Erkrankten müssen übrigens bei der Krankmeldung nicht sagen, welche Beschwerden sie haben. Diese wichtigen Fragen sollten im Telefonat geklärt werden:

  • Wer ruft an? (evtl. in welcher Abteilung arbeitet der/die Arbeitnehmende?)
  • Warum ruft der/die Mitarbeiter:in an?
  • Wie lange wird der/die Arbeitnehmende voraussichtlich krank sein? (Bei einer Grippe wahrscheinlich für mehrere Tage, bei einer Erkältung wahrscheinlich für weniger Tage)
  • Wie geht es weiter? (Melden sich Arbeitnehmende später nochmals telefonisch oder ist ein Arztbesuch geplant?)

Mit Corona infiziert: Wie und ab wann krankschreiben lassen?

Bis zum 31.05.2022 gilt die Sonderregelung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese besagt, dass Ärzt:innen Patient:innen mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankschreiben können. Ein Arztbesuch ist in diesem Fall also nicht notwendig. Die Krankschreibung muss wie bei anderen Erkrankungen aber spätestens am vierten Tag vorliegen.

Was dürfen Arbeitnehmende im Zeitraum der Krankmeldung/Krankschreibung nicht?

Wenn Arbeitnehmende krankgeschrieben oder krankgemeldet sind, müssen sie auf alles verzichten, was eine Genesung verzögern könnte. Der Einkauf im Supermarkt oder in der Apotheke sollte also kein Problem sein, außer es wurde eine strikte Bettruhe vom Arzt oder der Ärztin angeordnet. Sollten sich Mitarbeitende während der Krankschreibung wieder gesund fühlen, können sie auch wieder in die Arbeit gehen. Das Mythos, dass Arbeitnehmende dann nicht mehr unfall- und krankenversichert seien, stimmt außerdem nicht.

Krank im Urlaub: Ab wann krankschreiben lassen?

In diesem Fall verlängert sich der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmenden um die Erkrankungstage. Denn das Arbeitsrecht besagt, dass Arbeitnehmende einen Anspruch auf Erholung während der Urlaubstage haben. Bei einer Erkrankung während des Urlaubs, bleibt diese Erholung jedoch aus. Die Krankheitstage können deshalb als Resturlaub rückgebucht werden. Als Bedingung müssen Arbeitnehmende ab dem ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufsuchen und ein ärztliches Attest vorlegen.

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