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Lügen bei der Arbeitunpict, stock.adobe.com

26.11.2024 Lena Hilbert

Lügen bei der Arbeit: Das ist erlaubt

Das Flunkern in der Arbeit beginnt oft schon beim Bewerbungsgespräch und kommt dann erst später ans Licht. Doch aus juristischer Sicht ist nicht jede Lüge gleich verwerflich und in manchen Situationen sind sie sogar legitim. Wovon hängt es also ab, ob Lügen in der Arbeit erlaubt ist?

Lügen bei der Arbeit: Wann ist es erlaubt?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Wer bei der Arbeit lügt, macht sich nicht sofort strafbar. Ob eine Lüge gesetzeswidrig ist, hängt nämlich in erster Linie davon ab, worüber gelogen wird. In bestimmten Fällen sind Unwahrheiten sogar juristisch abgesichert, um Arbeitnehmende vor Ungleichbehandlung zu schützen – beispielsweise, wenn Arbeitgebende unzulässige Fragen stellen. Dazu gehört unter anderem das klassische und widerrechtliche Erkundigen nach Schwangerschaft oder zukünftiger Familienplanung.

Aber auch in den folgenden Bereichen dürfen Arbeitnehmende im Normalfall eine Antwort verweigern oder gar lügen, ohne dass es zu Konsequenzen kommt:

  • Krankheiten und Behinderungen
  • Vorstrafen
  • Staatsangehörigkeit
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Religion
  • Alter
  • Geschlecht, Beziehungsstatus und sexuelle Orientierung
  • Gehalt bei früheren Arbeitgebenden

Ausnahmen

Wie immer gibt es auch für die oben aufgelisteten Aspekte Ausnahmen, in denen Arbeitnehmende dazu verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Dies ist dann der Fall, wenn es aufgrund eines bestimmten Umstands nicht möglich ist, die konkrete Arbeitstätigkeit auszuführen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Person mit potenziell übertragbaren Vorerkrankungen, die sich um einen Job in der Gesundheitsbranche bewirbt. Auch über Vorstrafen darf in der Arbeit nicht gelogen werden, wenn sie für das entsprechende Berufsfeld relevant sind. So würden sich beispielsweise Busfahrende, die ein vergangenes Strafdelikt im Verkehrsbereich verschweigen, ordnungswidrig verhalten.

Lügen bei der Arbeit: Wann ist es strafbar?

Abgesehen von den bereits genannten Ausnahmen gibt es noch weitere Situationen, in denen Arbeitnehmende ehrlich sein müssen. Wer am Arbeitsplatz lügt, kann sich also durchaus strafbar machen – selbst, wenn es sich nur um eine kleine Notlüge handelt.

Welche Lügen bei der Arbeit nicht erlaubt sind, ist im Paragrafen §123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Dieser besagt, dass lügende Arbeitnehmende dann rechtswidrig handeln, wenn Arbeitgebende dabei arglistig getäuscht werden. Grundsätzlich versteht man darunter jegliche Lüge, bei der der Arbeitnehmende Kenntnis von einer Tatsache hat, die dem Arbeitgebenden unbekannt und für den Vertragsabschluss entscheidend ist. Dazu gehört zum Beispiel das Vortäuschen einer für den Job notwendigen Qualifikation, die der Arbeitnehmende in Wirklichkeit gar nicht hat.

Welche Konsequenzen hat das Lügen am Arbeitsplatz?

Das Lügen bei der Arbeit kann weitreichende Konsequenzen haben – sogar bis hin zur Kündigung. Wird gegen den Paragrafen §123 des BGB verstoßen, steht es dem Arbeitgebenden frei, den bestehenden Arbeitsvertrag anzufechten und aufzulösen. Dafür hat der Arbeitgebende insgesamt ein Jahr Zeit – gemessen ab dem Zeitpunkt, in dem er Kenntnis über die Wahrheit erfährt.

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