(C) VMM26.05.2026 ● Diana Schneider
Mit Kolleg:innen über Gehalt sprechen: Darf ich das?
Ein/e neue/r Kolleg:in ist erst seit kurzem da, doch es wird gemunkelt, dass er deutlich mehr verdient als langjährige Mitarbeitende in dergleichen Position. Das hinterlässt nicht nur einen bitteren Beigeschmack, sondern ist auch schlicht ungerecht. Doch darf man Kolleg:innen direkt ansprechen und nach ihrem Gehalt fragen?
Die rechtlichen Grundlagen
Gesetzlich spricht nichts dagegen, sich über das eigene Gehalt auszutauschen. Verschwiegenheitsklauseln, die Arbeitnehmenden verbieten, innerbetrieblich über ihren Verdienst zu sprechen, sind in der Regel unwirksam. Der Austausch über das Gehalt ist dementsprechend erlaubt und kann helfen, Vergütungsunterschiede und Diskriminierung aufzudecken. Mitarbeitende müssen sich demnach keine Sorgen machen, in Schwierigkeiten zu geraten.
Zu beachten ist nur, dass die Kolleg:innen nicht verpflichtet sind, eine Auskunft über ihr Gehalt zu geben. Wenn jemand nicht darüber sprechen möchte, ist das zu respektieren. Vertrauliche Informationen weiterzugeben, ist ohne Zustimmung selbstverständlich nicht erlaubt.
„Ich werde für die gleiche Arbeit weniger bezahlt” – Was nun?
Besteht der Eindruck, dass Kolleg:innen in einer gleichen Position mehr verdienen als man selbst, sollte das Gespräch mit den Vorgesetzten gesucht werden. Wichtig ist, die Gründe für den Gehaltsunterschied zu verstehen. Ist die andere Person bereits länger im Unternehmen, kann das eine nachvollziehbare Erklärung sein. Ebenso kann es vorkommen, dass neu eingestellte Mitarbeitende ein höheres Gehalt erhalten, weil sich die Marktbedingungen verändert haben und das Unternehmen die Stelle attraktiver gestalten musste. Relevant sind dabei insbesondere Aufgabenbereich, Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit.
Entsteht beispielsweise der Verdacht, dass Gehaltsunterschiede auf das Geschlecht zurückzuführen sind, kann das Entgelttransparenzgesetz herangezogen werden. Hiermit soll eine weitere Ursache der Entgeltlücke in den Blick genommen werden: fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen, und öffnet zudem den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit im Unternehmen.
Das Gesetz soll nämlich unter anderem dafür sorgen, dass keine ungerechtfertigten Gehaltsunterschiede bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit zwischen Männern und Frauen bestehen. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 200 Mitarbeitende, haben Arbeitnehmende das Recht, Auskunft über das durchschnittliche Gehalt vergleichbarer Kolleg:innen des anderen Geschlechts zu erhalten. So kann Transparenz hergestellt werden, was die entsprechenden Vergleichswerte betrifft.
Einfach hinzunehmen, dass andere Mitarbeitende für gleiche Arbeit mehr verdienen, ist keine gute Lösung. Ein klärendes Gespräch kann helfen, die Gründe für die Unterschiede zu verstehen und gegebenenfalls eine Anpassung der Vergütung zu erreichen. Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeitenden wertschätzt, kann ein solches Gespräch sogar zu einer positiven Veränderung führen.


