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19.03.2024

Steuererklärung schreiben – Das Wichtigste im Überblick

Überschüssige Steuern zurückgezahlt bekommen? Das klingt für viele Arbeitnehmende verlockend. Aber dazu muss erst einmal eine Steuererklärung verfasst werden, und das schreckt viele im ersten Moment ab. Aber keine Sorge – obwohl das alles erst einmal unübersichtlich und verwirrend wirkt, ist auch eine Steuererklärung kein Hexenwerk! Worauf ist also besonders zu achten?

Steuererklärung – Was bedeutet das überhaupt?

Viele wissen im ersten Moment gar nicht so richtig, was es mit diesem professionell klingenden Begriff überhaupt auf sich hat. Ganz simpel betrachtet, liefert eine Steuererklärung dem Finanzamt eine Übersicht über die Einkommensverhältnisse arbeitender Personen. Dazu gehören alle Ausgaben von Haushalts- und Familienkosten bis hin zu Arbeitsausgaben. Dabei kann es vorkommen, dass Steuerzahler:innen im Laufe des Jahres mehr Steuern abtreten, als sie eigentlich müssten. Denn gerade im Bereich von Arbeit und Privatleben können sie sich einiges erstatten lassen, etwa Zahlungen für den Arbeitsweg oder Handwerkskosten.

Im Idealfall sichern sich Arbeitnehmer:innen beim Schreiben einer Steuererklärung so ein wenig Extra-Geld. Aber aufgepasst: Manchmal stellt das Finanzamt aufgrund der Steuererklärung auch Nachzahlungen in Rechnung, beispielsweise bei Selbstständigen.

Wer muss eine Steuererklärung schreiben?

In der Hoffnung auf eine ordentliche Rückerstattung entscheiden sich viele dazu, ihre Steuererklärung freiwillig zu schreiben. Wer das möchte, muss im Grunde nur eines tun: Arbeiten. Nicht nur für Festangestellte, sondern auch für Studierende oder Rentner:innen kann sich eine Steuererklärung unter Umständen lohnen. Hier ist es besonders wichtig, den Beschäftigtenstatus richtig zu kennzeichnen.

Es gibt jedoch auch Personengruppen, die ihre Steuererklärung abgeben müssen. Das umfasst: Selbstständige, Arbeitnehmer:innen mit den Lohnsteuerklassen III, V oder VI, Personen mit einem Extra-Freibetrag oder hohem Lohnersatz (zum Beispiel in Form von Eltern- oder Krankengeld), oder Pensionierte, die eine besonders hohe Rente erhalten. Auch Beamt:innen mit hoher Vorsorgepauschale, Ehepaare mit Einzelveranlagung und Kapitalanleger:innen, die noch Erträge versteuern müssen, gehören dazu.

Was ist alles absetzbar?

Vor allem im Bereich der Werbungskosten können sich Arbeitnehmende vom Finanzamt häufig Beträge zurückzahlen lassen. Darunter fallen alle Zusatzkosten, die sich im Rahmen des Berufs anhäufen – also zum Beispiel Reisekosten bei einer Dienstreise, Fahrtkosten für den Arbeitsweg, Berufsbekleidung und -utensilien. Auch ein berufsbedingter Umzug oder das Anschaffen einer Zweitwohnung für den Job fallen in diese Kategorie. Entstehen durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg zusätzlich Kosten, können Betroffene sich diese ebenfalls erstatten lassen.

Aber nicht nur im Arbeitsleben gibt es Möglichkeiten, sich mit dem Schreiben einer Steuererklärung Zahlungen einzusparen. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden unter Umständen vom Finanzamt erstattet. Dazu gehören etwa Haushaltshilfen, Kinderbetreuung, Pflegedienste, Handwerks- oder Gartenarbeiten. Dasselbe gilt für die Kosten bestimmter Versicherungen, wie etwa der Arbeitslosen- oder Krankenversicherung. In einzelnen Fällen übernimmt das Finanzamt sogar Spendenkosten. Worauf es hierbei genau ankommt, ist ganz individuell. Genauere Informationen finden sich beim zuständigen Finanzamt.

Besonders wichtig: Frist einhalten!

Die Abgabefrist der Steuererklärung liegt in diesem Jahr im September. Wer seine Steuererklärung also 2024 schreiben möchte, sollte genug Zeit einplanen und rechtzeitig damit anfangen. Auch über mögliche Änderungen und Sonderregelungen sollte man sich im Voraus informieren, denn die genauen Anforderungen können von Jahr zu Jahr variieren. Auch hier ist es sinnvoll, sich direkt ans Finanzamt oder an eine Steuerberatungsstelle zu wenden.

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