Ein ärztliches Attest ohne Besuch in der Praxis? Während der Corona-Pandemie war das fast schon gang und gebe. Mit der telefonischen Krankschreibung reichte eine kurze ärztliche Beratung am Telefon, um sich von der Arbeit befreien zu lassen. Diese Maßnahme konnte den Ärzt:innen in diesen schwierigen Zeiten nicht nur eine gehörige Last von den Schultern nehmen – sie half auch noch dabei, die Infektionsgefahr zu senken. Nach mehreren Verlängerungen fand die Regelung eigentlich am 01. April 2023 ihr Ende. Aber das muss vielleicht nicht so bleiben! Mithilfe eines neuen Gesetzes könnte die telefonische Krankschreibung auch in Zukunft fester Bestandteil der Routine in den Praxen werden.
Neues Gesetz in Planung
Wann genau die telefonische Krankschreibung offiziell wieder möglich sein wird, ist noch nicht bekannt. Die neuen Regelungen sind aber bereits in Arbeit: Aktuell soll der zuständige Bundesausschuss innerhalb der nächsten sechs Monate die notwendigen Richtlinien ausarbeiten. Gelingt ihm das, könnte die telefonische Krankschreibung also schon Ende des Jahres wieder offiziell erlaubt sein. Diese Regelung wird Teil des neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetzes sein.
Krankschreibung: Wann telefonisch, wann persönlich?
Sollte der Bundesausschuss das Gesetz erfolgreich umsetzen können, dann wird das mit einigen Bedingungen einher gehen. Während der Corona-Krise konnten sich Patient:innen problemlos telefonisch von der Arbeit freistellen, egal, unter welchen Symptomen sie litten. Ganz so einfach geht das in Zukunft nicht mehr. Mit dem neuen Gesetz wird die telefonische Krankschreibung für alle Patient:innen eine Option sein, die bereits praxisbekannt sind. Hat man die zuständige Praxis zuvor noch nie besucht, muss man erst einen Termin ausmachen.
Außerdem soll die neue Regelung vorwiegend für leichte Erkrankungen gelten. Wer unter schwerwiegenden Symptomen leidet, sollte sich ebenfalls persönlich beraten lassen. Alle, die auch bei leichten Krankheitserscheinungen lieber persönlich in die Praxis kommen, haben diese Möglichkeit natürlich weiterhin.
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