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30.07.2024

Urlaub trotz Krankschreibung: Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Der Gedanke an einen Urlaub während einer Krankschreibung wirft viele Fragen auf. Darf man verreisen, wenn man krankgeschrieben ist? Muss der Arbeitgeber darüber informiert werden? 

Darf man trotz Krankschreibung in den Urlaub? 

Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung bedeutet, dass man aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung arbeitsunfähig ist. Dennoch ist es nicht grundsätzlich verboten, während dieser Zeit zu verreisen. Entscheidend ist dabei, ob der Urlaub der Genesung förderlich ist oder sie zumindest nicht beeinträchtigt. 

  • Erholung fördern: Bei vielen Erkrankungen, insbesondere bei stressbedingten oder psychischen Beschwerden, kann eine Reise zur Genesung beitragen. Eine veränderte Umgebung, frische Luft und Ruhe können Heilungsprozesse unterstützen. 
  • Medizinische Anforderungen beachten: Bei körperlichen Erkrankungen, wie Knochenbrüchen oder schweren Infekten, sollte der Urlaub mit den medizinischen Anforderungen übereinstimmen. Mit dem Arzt sollte folglich abgeklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Reise ratsam ist. 

Muss der Arbeitgeber informiert werden? 

Ja, es ist ratsam und in vielen Fällen auch notwendig, den Arbeitgeber über eine geplante Reise während der Krankschreibung zu informieren. 

  • Transparenz und Vertrauen: Der Arbeitgeber sollte stets offen und ehrlich über die Pläne des Arbeitnehmers informiert werden. Dies schafft Vertrauen und verhindert mögliche Missverständnisse oder Misstrauen. Ein offenes Gespräch kann zudem klären, ob der Urlaub mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften im Einklang steht. 
  • Rechtliche Absicherung: In vielen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind Regelungen zur Informationspflicht während einer Krankschreibung festgelegt. Um rechtliche Komplikationen zu vermeiden, sollte diese Vorgaben beachtet werden. 

Was sagt der Arzt? 

Ein entscheidender Schritt vor jeder Reise ist die Rücksprache mit dem Arzt. Nur er kann medizinisch beurteilen, ob eine Reise die Genesung unterstützt oder gefährdet. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung einzuholen, die versichert, dass die Reise gesundheitlich unbedenklich ist. 

  • Arztbescheinigung: Eine Bescheinigung vom Arzt kann im Zweifel hilfreich sein, um dem Arbeitgeber zu belegen, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist. 
  • Reisekostenübernahme: In einigen Fällen kann es sogar sein, dass der Arbeitgeber die Reisekosten übernimmt, wenn die Reise ausdrücklich zur Genesung dient. Auch hierüber sollte jedoch im Vorfeld eine klare Absprache getroffen werden. 

Eine Reise während einer Krankschreibung ist nicht grundsätzlich verboten und kann sogar zur Genesung beitragen. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber offen informiert wird und die Reise medizinisch abgesichert ist. Transparenz und eine offene Kommunikation sind hierbei die Schlüssel zum Erfolg. So können Missverständnisse vermieden und eine reibungslose Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet werden.

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