
22.07.2025 ● Jule Zander
Alternative zur Gehaltserhöhung: Benefits für Mitarbeitende
Obwohl einige hundert Euro mehr im Jahr auf dem Papier verlockend aussehen, fällt zusätzlicher Lohn aufgrund von Steuerabzügen oftmals viel geringer aus. Alternative Zusatzleistungen hingegen haben im Vergleich dazu oft einen höheren tatsächlichen Wert als eine Gehaltserhöhung und bleiben in vielen Fällen steuerfrei. Benefits dieser Art bringen oft mehr Vorteile für Arbeitnehmende mit sich.
Was sind Benefits für Mitarbeitende?
Arbeitergeber:innen können Benefits für Mitarbeitende als freiwillige Zusatzleistungen zum regulären Lohn veräußern. Diese Leistungen können dabei unterschiedlicher Art sein: Gutscheine, Vergünstigungen, Sachbezüge – wie etwa technische Ausstattung – oder auch zweckgebundene Zuschüsse. Solche Benefits können somit sowohl monetärer als auch nicht-monetärer Natur sein.
Zu freiwilligen Zusatzleistungen gehören im Übrigen auch klassische zusätzliche Gehälter wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder auch Prämien. Diese sind allerdings steuerpflichtig.
Welche Benefits gibt es?
Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen eine breite Auswahl an Benefits bieten, die sich allen Wünschen und Anforderungen anpassen können. Dabei gibt es neben klassischen und oftmals schon gängigen Leistungen des Arbeitgebers auch alternative Benefits, die Arbeitnehmer:innen beanspruchen könnten.
Klassische Benefits für Mitarbeitende:
- Benefits für Verkehrsmittel: Unternehmen können Mitarbeitenden verschiedene Leistungen zur Mobilität bieten. Stellen Arbeitgebende ihrem Team etwa Firmenwägen zur Verfügung, spart dies einige Kosten für ein eigenes Fahrzeug, wie Versicherung, Service und Reparaturen. Alternativ zu einem Firmenwagen können Arbeitgeber:innen auch einen Fahrkostenzuschuss gewähren. Ein weiterer möglicher Zuschuss, und obendrein auch noch ein nachhaltiges Transportmittel, ist das Job-Rad. Anbietende und Arbeitgebende übernehmen dabei Reparaturkosten und Anschaffungskosten. Ein Job-Rad ist damit oftmals vollständig steuerfrei für Arbeitnehmer:innen. Seit der Einführung des Deutschlandtickets ist dieses außerdem meist ein grundlegender Benefit in Unternehmen. Hier trägt ebenfalls der Betrieb die Kosten. Darüber hinaus können Unternehmen zusätzlich Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel und Abonnements leisten, wie etwa für eine BahnCard, die sich auch privat nutzen lässt.
- Ausstattung mit Elektronik: Ein weiterer, fast schon selbstverständlicher Benefit heutzutage sind technische Geräte, darunter Laptop, Tablet und Smartphone. Die Elektronikgeräte dürfen meist mit Einwilligung der Firma auch privat genutzt werden und ersparen somit Arbeitnehmer:innen zusätzliche Steuern. Bei Beendigung der Unternehmenszugehörigkeit müssen Mitarbeitende die Ausstattung allerdings zurückgeben.
- Versorgung mit betrieblicher Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zu den Social-Benefits und leistet Einzahlungen in verschiedene Rentenprodukte durch Arbeitgebende. Das Geld erhalten Mitarbeitende bei Renteneintritt in monatlichen Zahlungen zurück.
- Benefit für Familien: Ein weiterer Social-Benefit ist der Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung. Arbeitgeber:innen geben dabei Zuschüsse für Kita, Tagespflege und Krippe, in ausgewählten Fällen auch für Babysitter:innen.
- Verpflegungszuschuss: Arbeitgebende können Benefits für Mitarbeitende in Form von Essens- und Lebensmittelgutscheinen, Versorgung mit frischem Obst und Gemüse oder Snacks bieten, die monatliche Lebensmittelkosten senken. Auch die Zusatzleistung durch eine Kantine spart Mitarbeitenden Kosten.
- Flexible Benefits für Sachbezüge: Arbeitgebende dürfen monatlich bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter:in spendieren. Diese Boni können sowohl Warengutscheine als auch Tankgutscheine oder andere Dienstleistungen beinhalten. Mitarbeiterrabatte sind ebenfalls Teil der steuerfreien Sachbezüge und sind auf firmeneigene Produkte, Geschenke zum Geburtstag, Weihnachten oder anderen Anlässen anwendbar.
- Gesundheitsförderung durch den Betrieb: Ein weit verbreiteter Benefit für Mitarbeitende ist das Angebot von eigenen Betriebsärzt:innen, Massagen, Präventionskursen, Untersuchungen sowie die Ausstattung mit ergonomischen Büromöbeln. Auch haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, vergünstigte oder sogar vollständige Finanzierungen von Mitgliedschaften für Fitnessstudios als Benefits für Mitarbeitende bereitzustellen.
Alternative Benefits:
- Sabbatical
- Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz
- Parkplatz
- Für ein Ehrenamt bezahlt freigestellt werden
- Mehr Urlaub
- Homeoffice-Pauschale
- Komprimierte Arbeitswoche (z. B. 4-Tage-Woche)
Welche Vorteile haben solche Zusatzleistungen?
Alternative Zusatzleistungen anstelle von Gehaltserhöhungen wirken sich nicht nur positiv auf Mitarbeiter:innen aus, sondern können auch vorteilhaft für Arbeitgeber:innen sein. Arbeitnehmer:innen sind dank solcher Benefits deutlich zufriedener mit ihrem Unternehmen. Da viele Benefits steuerfrei sind, profitieren Mitarbeitende außerdem von einer generellen Nettoersparnis. Weiterhin ist die Abdeckung von individuellen Bedürfnissen, wie etwa Homeoffice und Betreuung der Kinder, meist eine große Unterstützung im Alltag.
Für Arbeitgeber:innen bedeuten solche Leistungen nicht nur Imagepflege und die damit verbundene Attraktivität für Bewerber:innen, sondern bieten auch einen finanziellen Vorteil hinsichtlich des Absetzens von Steuern. Außerdem sind Mitarbeiter:innen somit insgesamt zufriedener und die Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehung wird auf lange Sicht gefördert.