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23.07.2024

Wiedereinstieg nach Elternzeit? Diese 5 Tipps helfen!

Auch wenn die Arbeit fernab vom Wickeltisch und Spielplatz eine willkommene Abwechslung für viele Eltern ist, stellt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit oft eine Herausforderung dar. Kein Wunder, denn schließlich gibt es daneben noch einiges mehr zu organisieren – angefangen mit der Balance zwischen Arbeits- und Privatleben und dem Finden eines Betreuungsplatzes für das Kind. Wie es trotz alledem gelingt, möglichst sorgenfrei in den Arbeitsalltag zu starten, verraten wir hier.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Diese Rechte haben Arbeitnehmende

Ein beruhigender Fakt vorweg: Wer während des Anstellungszeitraumes in Elternzeit geht, dem steht grundsätzlich eine Weiterbeschäftigung zu. Lediglich zu Änderungen am Arbeitsplatz kann es beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit kommen. Laut dem sogenannten Weisungsrecht dürfen Arbeitgebende nämlich den Inhalt, Ort sowie die Zeit der Arbeit festlegen – solange dadurch keine Bestimmungen des Arbeitsvertrags verletzt werden.

Doch kein Grund zur Sorge: In den meisten Fällen können Arbeitnehmende ganz normal ihren bisherigen Arbeitsplatz übernehmen. Wenn nicht, sind Arbeitgebende verpflichtet, ihnen einen gleichwertigen und genauso gut bezahlten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigung muss also im Wesentlichen den Qualifikationen des Arbeitnehmenden und der bisherigen Tätigkeit entsprechen.

Mit diesen Tipps gelingt der Wiedereinstieg

  • Wiedereinstieg rechtzeitig planen: Auch wenn die Zeit mit der Familie eindeutig Priorität hat, sollte man sich frühzeitig schon Gedanken über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit machen. Besonders die folgenden Fragen gilt es rechtzeitig zu klären: Wann möchte ich mein Arbeitsverhältnis wieder aufnehmen? Welche Kapazitäten habe ich? Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, die bisherige Stundenanzahl erstmal zu reduzieren. Auch die Möglichkeit einer beruflichen Neuorientierung gibt es.

  • Kinderbetreuung abklären: Ebenfalls mit der Frage der Kinderbetreuung sollten sich Arbeitnehmende möglichst rasch auseinandersetzen. Angesichts des Mangels an Betreuungsplätzen empfiehlt es sich, zeitnah bei Kindertagesstätten anzufragen. Abgeklärt werden muss außerdem, ob sich die Betreuungszeiten mit den eigenen Arbeitszeiten vereinbaren lassen. Alternativ können Arbeitnehmende auch Verwandte um Hilfe fragen. Für einen reibungslosen Wiedereinstieg nach der Elternzeit sollte jedoch auch diese Lösung bald organisiert werden.

  • Kontakt zu Kolleg:innen und Arbeitgebenden halten: Über eine Auszeit von der Arbeit beschwert sich niemand – und während der Elternzeit ist sie auch wirklich nötig. Dennoch lohnt es sich, ab und an den Kontakt zu Kolleg:innen oder gar dem Arbeitgebenden selbst zu suchen. So halten die frisch gewordenen Eltern sich über Entwicklungen im Unternehmen auf dem Laufenden und wissen, worauf sie sich beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit einstellen können.

  • Bedürfnisse offen kommunizieren: Der Kontakt zu den Vorgesetzten ist nicht nur wichtig, um Veränderungen im Unternehmen mitzubekommen. Er bietet auch die Möglichkeit, persönliche Anliegen hinsichtlich des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit anzusprechen. Auf diese Weise können beide Parteien zu einer gemeinsamen Lösung kommen und Arbeitnehmende beruhigt in den Arbeitsalltag starten.

  • Sich selbst nicht unter Druck setzen: Wer bereits während der Elternzeit die oben genannten Tipps berücksichtigt, kann im Vornherein einen Großteil von Stress verhindern. Nichtsdestotrotz stellt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit für viele Arbeitnehmende eine Herausforderung dar. Daher ist es umso wichtiger, mit sich selbst Nachsicht und vor allem Geduld zu haben. Oft ist es nur eine Frage der Zeit, bis man sich wieder an den Arbeitsalltag gewöhnt und Familie und Beruf miteinander vereinbaren kann. Sollten später immer noch Schwierigkeiten auftreten, können beispielsweise Fortbildungen oder ein Gespräch mit dem Arbeitgebenden weiterhelfen.

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