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14.12.2022

Digitaler Krankenschein: Das ändert sich 2023

Silvester ist vorbei, das Jahr 2023 ist angebrochen. Doch die Feiertage haben ihre Spuren hinterlassen. Kopfweh, Halsschmerzen und Husten – Arbeiten kommt im neuen Jahr erstmal nicht infrage - erstmal ist Urlaub und Erholung angesagt - was leider nicht immer über Brückentage funktioniert. Aber wer sich nun um seine Krankmeldung für den Job kümmern muss, wird schnell mit Neuerungen konfrontiert. Denn Arztpraxen stellen ab Januar 2023 nicht mehr wie früher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) an die Arbeitgeber:innen und Patient:innen aus. Die Arztpraxis übermittelt den Krankenschein an die Krankenkasse nun digital, wo sich Unternehmer:innen die AU selbst abholen müssen.  

Das Ganze nennt sich eAU-Verfahren – ‚e‘ für ‚elektronisch‘, ‚AU‘ für ‚Arbeitsunfähigkeit‘. Dabei gilt:  Arztpraxen müssen bis Ende 2022 auf das digitale Meldesystem umstellen. 

Wie funktioniert der digitale Krankenschein? 

Erst einmal ist festzuhalten, dass Arbeitnehmer:innen nach wie vor gesetzlich verpflichtet sind, bei einer Arbeitsunfähigkeit sofort Arbeitgeber:innen darüber zu informieren. Des Weiteren ist es ebenfalls wichtig, die voraussichtliche Dauer der eigenen Erkrankung mitzuteilen. Wo man früher noch den Krankenschein im Büro selbst rechtzeitig abgeben musste, wird's jetzt aber digital. 

Damit entfällt die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Erkrankung die Krankmeldung bei den Führungskräften vorzulegen. Zumindest für Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind. Beim eAU-Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die die Daten Arbeitgeber:innen elektronisch zur Verfügung stellt. Allerdings erhalten die Versicherten keine Information darüber, ob Führungskräfte bei Bedarf den digitalen Krankenschein abgerufen haben. 

Achtung, Ausnahme: kein digitaler Krankenschein für Privatversicherte 

Allerdings gilt die Neuerung nicht für jeden: Privatversicherte Beschäftigte sind vom digitalen Krankenschein ausgenommen. Hier muss die Krankmeldung nach wie vor in Papierform vorliegen. Auch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeuten sind an dem Verfahren noch nicht beteiligt. 

Das Ende des gelben Scheins? 

Da Unternehmer:innen den Krankenschein ihrer Mitarbeitenden nur noch digital abrufen können, erhalten sie von den Beschäftigten keinen gelben Schein mehr. Trotz der Neuerung fällt dieser aber nicht weg: Mitarbeiter:innen haben weiterhin Anspruch darauf, dass ihre AU-Bescheinigung ausgedruckt wird. Diese sollte stets gut aufbewahrt werden. Wenn es bei der digitalen Übermittlung Probleme gibt, oder wenn Unternehmende die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, haben Beschäftigte einen Nachweis für ihre Krankmeldung. Für persönliche Unterlagen erhält man jedoch sowieso wie gewohnt eine Version auf Papier. 

 

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