Search
Haupt-Navigation
Vier Studenten sitzen mit Laptops am Schreibtisch.

03.06.2025 Maria Koren

Nebenjob zum Studium: Was ist zu beachten?

Ein Nebenjob während des Studiums hilft nicht nur dabei, dieses zu finanzieren, sondern trägt idealerweise auch dazu bei, wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Aber welche Arten von Nebenjobs gibt es? Und was muss dabei alles beachtet werden?

Der Minijob

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Viele Studierende arbeiten neben dem Studium in einem Minijob, um sich etwas Geld dazuzuverdienen. Dabei ist eine Arbeitsentgeltgrenze festgelegt, die nicht überschritten werden darf. Aktuell liegt diese bei 556 Euro monatlich. Für Minijobber:innen gilt der gesetzliche Mindestlohn. Die Stundenanzahl richtet sich durch die Grenze des Arbeitsentgelts nach dem Stundenlohn. Minijobs gibt es nahezu in allen Branchen. Besonders oft sind Minijobber:innen jedoch im Einzelhandel, der Gastronomie oder als studentische Hilfskräfte an der Universität vertreten.

Was machen Werkstudierende?

Werkstudierende arbeiten neben dem Studium in einem Unternehmen, das meist zu den fachlichen Inhalten des Studiums passt. Das öffnet die Türen zur Berufswelt. Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudierende maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze fällt in den Semesterferien weg.

Der Vorteil an der Arbeit als Werkstudierender ist, dass durch die Anwendung theoretischer Kenntnisse aus dem Studium wertvolle Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden. Einige Studierende schreiben ihre Abschlussarbeiten als Werkstudierende in einem Unternehmen. Dadurch kann die Möglichkeit bestehen, nach dem Studium in ein Festanstellungsverhältnis übernommen zu werden.

Wie finde ich einen Nebenjob?

Viele Universitäten und Hochschulen bieten eigene Jobvermittlungen für Studierende an. Dafür kann das Schwarze Brett der Universität, die Homepage des jeweiligen Institutes oder der Fakultät hilfreich sein, ebenso wie das Sekretariat der jeweiligen Fachrichtung. Jobs außerhalb der Universität können zum Beispiel über Jobportale, die Websites von Unternehmen oder Anzeigen auf Social Media gefunden werden. Oftmals lohnt es sich auch, das Personal in Cafés oder dem Einzelhandel anzusprechen. Wer Schwierigkeiten bei der Jobsuche hat, kann darüber hinaus die Agentur für Arbeit aufsuchen.

Diese Grenzwerte gelten bei Nebenjobs

Damit der Nebenjob nicht Geld kostet, ist es wichtig, die Grenzwerte im Blick zu behalten. Der BAföG-Freibetrag liegt bei 523 Euro monatlich. Übersteigt der Monatslohn diesen Betrag, kann es zu Kürzungen der Förderung kommen. Die Familienversicherung erlaubt höchstens 505 Euro monatlich, bei Überschreitung müssen sich Studierende selbst krankenversichern. Eine studentische Pflichtversicherung wird notwendig, sobald Studierende mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – die vorlesungsfreie Zeit ist hiervon ausgenommen. Der jährliche Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro; überschreiten Studierende diesen Betrag mit ihrem Bruttolohn, fallen Steuern an. Das Kindergeld gibt es hingegen unabhängig vom monatlichen Verdienst – allerdings höchstens bis zum 25. Lebensjahr und nur, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.

Passende Blog-Artikel

Die Fotos zeigen die Ergotherapeutin Victoria Renner bei verschiedenen Übungen mit einem Patienten.

Arbeiten als Ergotherapeutin: Was macht den Beruf so besonders?

Menschen dabei helfen, auch in schwierigen Situationen den Alltag zu bewältigen – das ist der Kerngedanke beim Arbeiten als Ergotherapeut:in. Im Interview verrät Victoria Renner, was ihren Beruf noch auszeichnet.
News/Aktuelles
Julia Kemmer und Lisa Scherer

Shared Leadership: Wenn sich zwei Führungskräfte einen Job teilen

Führung in Teilzeit? Für viele Unternehmen klingt das noch immer nach einer organisatorischen Herausforderung. Doch Shared-Leadership-Modelle eröffnen neue Wege der Vereinbarkeit.
News/Aktuelles
Frau und Mann am Schreibtisch. Mann mit deutlich mehr Geldscheinen am Grinsen.

Mit Kolleg:innen über Gehalt sprechen: Darf ich das?

In Deutschland gilt vielleicht der Grundsatz: “Über Geld spricht man nicht”. Aber es ist keineswegs verboten, sich mit seinen Kolleg:innen über das Gehalt auszutauschen.
News/Aktuelles