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Krankschreibung

04.02.2025 ● Lena Hilbert

Arbeit trotz Krankschreibung: Das ist erlaubt

Wer krankgeschrieben ist, sollte die Zeit zur vollständigen Genesung nutzen – so lautet in der Regel die Devise des ärztlichen Personals. Oft sieht die Realität jedoch anders aus: Kaum ist das Schlimmste einer Krankheit überstanden, nehmen viele Beschäftigte schon wieder ihren Job auf. Doch wann ist das Zurückkehren in die Arbeit trotz bestehender Krankschreibung überhaupt erlaubt? Und was gibt es dabei zu beachten?

Die rechtliche Lage

Allgemein gilt, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt. Stattdessen gibt sie lediglich eine Prognose darüber ab, wie der Krankheitsverlauf ausfallen könnte und ab wann wieder mit der vollen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmenden zu rechnen ist. Rechtlich gesehen dürfen Beschäftigte also trotz Krankschreibung in die Arbeit gehen – zumindest unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehört einerseits, dass die Arbeitnehmenden ihren Vorgesetzten die theoretische Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Außerdem sollten sich die Beschäftigten darüber sicher sein, dass das vorzeitige Zurückkehren in die Arbeit keine Gefährdung für die Genesung darstellt.

Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden

Für Arbeitgebende sieht die rechtliche Lage hingegen etwas anders aus. Laut der sogenannten Fürsorgepflicht sind diese nämlich dazu verpflichtet, die Arbeitnehmenden zu unterstützen und vor Gefahren zu bewahren. Das beinhaltet auch den Gesundheitszustand der Angestellten. Werden Arbeitnehmende trotz Arbeitsunfähigkeit eingesetzt, so können Arbeitgebende ihre Fürsorgepflicht verletzen und sich schadensersatzpflichtig machen.

Um Arbeitsunfähigkeit handelt es sich dann, wenn Beschäftigte objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit auszuführen und ihren Zustand dadurch womöglich sogar verschlimmern. Arbeitgebende sollten also stets prüfen, ob ihre Angestellten auch wirklich einsatzfähig sind.

Versicherungsschutz bei Krankschreibung

Wer trotz Krankschreibung vorzeitig in die Arbeit zurückkehrt, hat in der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung den normalen Versicherungsschutz. Dies umfasst in der Regel auch den Arbeitsweg. Dabei ist es jedoch ratsam, den Arbeitnehmenden über die vorgezogene Arbeitsaufnahme zu informieren. So kann etwa bei einem Unfall geklärt werden, dass er tatsächlich auf dem Weg zur Arbeit stattfand.

Trotz Krankschreibung in die Arbeit: Wie sinnvoll ist es?

Ob eine vorzeitige Rückkehr in die Arbeit trotz Krankschreibung sinnvoll ist, müssen Beschäftigte letztendlich selbst entscheiden. Im Zweifelsfall ist jedoch empfehlenswert, sich lieber noch ein paar Tage zuhause auszukurieren. Schließlich leidet nicht nur die Arbeitsqualität unter einem angeschlagenen Arbeitnehmenden, sondern ebenso die eigene Gesundheit sowie die der Mitarbeitenden. Wer ein wichtiges Projekt hat, kann gegebenenfalls Optionen wie Home Office oder eine verkürzte Arbeitszeit in Betracht ziehen.

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