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Ein Arzt oder eine Ärztin im weißen Kittel schreibt Notizen auf einem Clipboard in einem modernen Behandlungsraum. Ein Laptop ist auf dem Tisch sichtbar, und eine Person sitzt gegenüber mit gefalteten Händen.AdobeStock

01.10.2024 Lena Hilbert

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Was gehört dazu?

Der Rücken schmerzt, die Augen werden schlechter und die Körperhaltung ist auch nicht mehr das, was sie mal war? Dieses Szenario dürfte den meisten Beschäftigten bekannt vorkommen. Nicht selten ist die Arbeit für das Auftreten dieser, aber auch vieler weiterer gesundheitlicher Probleme verantwortlich. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann diesbezüglich helfen – doch was genau ist das eigentlich und wie kann man sich diese vorstellen? Wir klären auf.

Was ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge?

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Arbeitnehmende von Betriebsärzt:innen darüber informiert, welche Gesundheitsrisiken die ausgeübte Beschäftigung birgt. Ziel der Vorsorge ist es, körperlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen und bereits bestehende möglichst schnell zu behandeln. So kann einerseits sichergestellt werden, dass Arbeitnehmende langfristig gesund und einsatzfähig sind. Andererseits profitieren auch Arbeitgebende vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Angestellten.

Was gehört dazu?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in erster Linie eine Beratung über den Gesundheitszustand der Arbeitnehmenden. In dieser werden den Beschäftigten Fragen zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand und eventuellen körperlichen Beeinträchtigungen gestellt. Besonders folgendes gilt es zu klären: Sind die Angestellten trotz eventueller Beeinträchtigungen für die Arbeit geeignet? Gibt es möglicherweise einen Zusammenhang zwischen diesen Beeinträchtigungen und der entsprechenden Tätigkeit? Aber auch ganz allgemein: Wie sieht die konkrete Arbeitssituation, d.h. die Umgebung, Aufgaben und Bedingungen, des Arbeitnehmenden aus?

Neben der Beratung bietet der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin manchmal noch weitere Untersuchungen an. In den meisten Fällen sind diese freiwillig und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmenden. Welche Untersuchungen durchgeführt werden, hängt jeweils vom Beruf des Beschäftigten ab. Oft handelt es sich dabei jedoch um einen der folgenden Tests:

  • Überprüfung des Hörvermögens
  • Überprüfung der Sehkraft
  • Überprüfung der Lungenfunktion
  • Überprüfung des Blutdrucks

Wichtig zu wissen: Im Regelfall sind Arbeitnehmende nicht zur Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet.

Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge

Insgesamt gibt es drei verschiedene Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge:

  • Wunschvorsorge: Grundsätzlich sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten eine Vorsorge zu ermöglichen. Dies ist im Paragrafen §5a des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Das Recht verfällt lediglich, wenn die vorliegenden Arbeitsbedingungen einen Gesundheitsschaden ausschließen.
  • Angebotsvorsorge: Ist am Arbeitsplatz mit potenziellen Gesundheitsschäden zu rechnen, müssen Arbeitgebende den Arbeitnehmenden regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  • Pflichtvorsorge: Die Pflichtvorsorge kommt dann zum Einsatz, wenn Arbeitnehmende besonders gefährliche Tätigkeiten ausüben. Dazu gehört vor allem das Arbeiten mit Gefahrenstoffen, die beispielsweise krebserregend oder keimzellmutagen , beziehungsweise schädlich für die Keimzellen und damit die eigenen Nachkommen, sind. In diesem Fall sind Arbeitnehmende dazu verpflichtet, an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen.

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