(C) U.J. Alexander, stock.adobe.com15.09.2026 ● Fiona Wiedemann
Arbeitsrecht: Diese Änderungen gibt es 2027
Es gibt Neuigkeiten in Sachen Arbeitsrecht: Mit dem kommenden Reformpaket der Regierungskoalition muss sich die Arbeitswelt im nächsten Jahr auf einige Veränderungen gefasst machen. Die Entwürfe sehen neue Regelungen in zahlreichen Bereichen vor und sollen im Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage. Trotzdem lohnt es sich für Unternehmen, sich rechtzeitig mit den vorgesehenen Neuerungen zu befassen und ihr Team entsprechend darauf vorzubereiten. Welche Punkte des Reformpakets sind für Arbeitgebende und -nehmende besonders wichtig?
Krankschreibung: Diese neuen Regelungen sind geplant
Für besonders viele Diskussionen sorgen die geplanten Änderungen bei Krankschreibungen. Treten diese in Kraft, müssen Mitarbeitende ihren Arbeitgebenden bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bislang hat es in den meisten Unternehmen ausgereicht, sie am dritten Tag einzureichen. Telefonische Krankschreibungen sollen außerdem ganz abgeschafft werden. Stattdessen müssen Arbeitgebende in Zukunft stets persönlich in die Arztpraxis. Mit diesen Änderungen im Arbeitsrecht soll es künftig einfacher werden, Krankheitsfälle nachzuweisen.
Kündigungsschutz: Neues Arbeitsrecht für Top-Verdienende
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform betrifft den Kündigungsschutz von sogenannten Top-Verdiener:innen. Dazu zählen Personen, deren Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell rund 177.450 Euro brutto) liegt. Für diese Arbeitnehmenden soll ab 2027 eine erleichterte Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung möglich werden. Wie genau das aussehen wird, ist noch unklar. Dieses Modell soll außerdem steuerliche Benefits beinhalten: Je schneller Hochverdienende nach einem Jobwechsel eine neue Stelle finden, desto größer der steuerliche Vorteil.
Befristungen: So ändert sich das Arbeitsrecht
Stichwort Fristen: Hierbei kommen noch mehr Änderungen auf uns zu. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ausweitung der sogenannten sachgrundlosen Befristung. Das bedeutet: Arbeitgebende können befristete Verträge bei Neueinstellungen künftig flexibler und länger abschließen, ohne einen besonderen Grund dafür angeben zu müssen. Bisher war dies maximal zwei Jahre lang mit höchstens drei Verlängerungen möglich. Wird der neue Beschluss Realität, erweitert sich die sachgrundlose Befristung auf bis zu vier Jahre mit sechs möglichen Verlängerungen. Darüber hinaus soll die Schriftformerfordernis entfallen. Sprich: Befristete Arbeitsverträge müssen bald vielleicht nicht mehr zwangsläufig schriftlich erfolgen. Damit sollen digitale Prozesse in der Arbeitswelt weiter vorangetrieben werden.
Arbeiten am Feiertag: Ab 2027 mit mehr Zuschlägen?
Wer an Sonn- und Feiertagen arbeitet, soll mit dem kommenden Reformpaket besser entlohnt werden. Demnach ist geplant, die bislang geltende steuerliche Obergrenze bei Feiertagsarbeit bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro anzuheben. Tarifvertragliche Zuschläge sollen künftig vollständig betragsfrei gestellt werden. Das Ziel dieser Regelung: Weniger Lohnnebenkosten in Schichtbetrieben und eine höhere Attraktivität von Wochenends- und Feiertagsarbeit. Damit einher gehen aber auch potenzielle längere Öffnungszeiten an Sonntagen – insbesondere für Bäckereien.
Was ist noch geplant?
- Pauschale Aufhebung gesetzlicher Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen (Beweislastumkehr)
- Abbau von Dokumentationspflichten: Innerhalb von zwölf Monaten soll mindestens jede vierte Pflicht außerhalb von EU- und Verfassungsrecht abgeschafft werden
- Abschaffung von Beauftragten, deren Bestellung im Unternehmen nicht auf EU-Vorgaben beruht (z. B. Sicherheitsbeauftragte:r, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte:r)
- Abschaffen von Minijobs


