(C) Nuthawut, stock.adobe.com25.08.2026 ● Fiona Wiedemann
Arbeitsunfälle: Das ist im Ernstfall zu beachten
Manchmal führt bereits ein winziger unachtsamer Moment zu ernsthaften Verletzungen – sowohl im Alltag als auch im Berufsleben. Egal ob in der Werkstatt, auf der Baustelle oder bei einem Sturz im Büro: Arbeitsunfälle können in jedem Job passieren und lassen sich auch trotz aller Vorsichtmaßnahmen nicht immer verhindern. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall richtig zu handeln. Was müssen Arbeitgebende und -nehmende in Sachen Arbeitsunfall beachten?
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Die wichtigste Frage zuerst: Was gilt überhaupt alles als Arbeitsunfall? Was auf den ersten Blick simpel klingt, ist gar nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich eine versicherte Person während ihrer beruflichen Tätigkeit verletzt oder einen Gesundheitsschaden erleidet. Die Verletzung muss also in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit entstanden sein. Das besagt auch Paragraf 8 im Sozialgesetzbuch. Dabei sind jedoch nicht nur Unfälle miteingeschlossen, die direkt am Arbeitsplatz passieren. Stattdessen zählen in der Regel auch Verletzungen, die sich Mitarbeitende auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause zuziehen. Diese Sonderfälle werden als sogenannte „Wegeunfälle“ bezeichnet. Darunter fallen auch Vorfälle, die sich auf Geschäftsreisen, auf langen Pendelstrecken oder Umleitungen auf dem gewohnten Arbeitsweg ereignen.
Schnelles Handeln ist gefragt
Kommt es zu einem Arbeitsunfall im Unternehmen, hat die Versorgung der betroffenen Person oberste Priorität. Je nach Schwere der Verletzung müssen Ersthelfer:innen hinzugezogen oder der Rettungsdienst verständigt werden. Auch kleinere oder auf den ersten Blick harmlos erscheinende Verletzungen sind dabei nicht zu unterschätzen und zählen genauso als Arbeitsunfall wie schwerwiegendere Schäden. Ist die Notsituation unter Kontrolle gebracht, muss möglichst umgehend die zuständige Führungskraft informiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Sachlage ordnungsgemäß dokumentiert und – falls erforderlich – an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse weitergeleitet wird.
Eine sorgfältige Dokumentation hilft außerdem dabei, den Unfallhergang später nachvollziehen zu können. Hierbei gilt nun die sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet: Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Hergang des Unfalls an die entsprechenden Unfallversicherungsträger weiterzugeben. Diese Meldung umfasst die betroffene Person, den genauen Unfallort sowie Uhrzeit und sonstige Rahmenbedingungen.
Wann zum Durchgangsarzt?
Nach einem Arbeitsunfall ist häufig der Besuch bei einem sogenannten Durchgangsarzt erforderlich. Dabei handelt es sich um Ärzt:innen, die auf die Behandlung und Begutachtung von Arbeitsunfällen spezialisiert sind. Sie entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen notwendig sind, und begleiten bei Bedarf die weitere Behandlung. Dieser Besuch ist insbesondere bei Verletzungen wichtig, die potenziell eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Dies trägt ebenfalls dazu bei, dass der Unfall korrekt dokumentiert und von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden kann.
Wer übernimmt die Haftung?
Bei Arbeitsunfällen übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls weitere Leistungen. Finanziert wird diese Versicherung durch die Arbeitgebenden über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Und wie sieht es mit der Bezahlung aus? Während der ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Beschäftigte grundsätzlich weiterhin ihr reguläres Gehalt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung greifen – etwa durch Verletztengeld.
Arbeitsunfällen möglichst vorbeugen
Klar: Arbeitsunfälle lassen sich nie vollständig ausschließen. Trotzdem können Unternehmen viele Risiken durch geeignete Schutzmaßnahmen reduzieren. Arbeitgebende sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren und – sofern erforderlich – geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Beschäftigte wiederum sollten Sicherheitsvorschriften konsequent einhalten und Mängel oder Gefahrenquellen frühzeitig melden. Denn letztlich gilt: Wer im Ernstfall richtig handelt und Unfälle sorgfältig dokumentiert, trägt dazu bei, dass Betroffene schnell die nötige Hilfe und Unterstützung erhalten.


