(C) VMM Medienagentur30.06.2026 ● Valeria Rybin
Diese Fragen sind im Bewerbungsgespräch tabu
Die Frage nach dem alten Gehalt gehört oftmals noch zum Standard im Bewerbungsgespräch. Doch damit könnte bald Schluss sein: Ab dem 7. Juni 2026 greift die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Arbeitgebende dürfen Bewerbende dann nicht mehr nach ihrem bisherigen Einkommen fragen. Stattdessen sollen Unternehmen frühzeitig transparent machen, welche Gehaltsspanne für die jeweilige Stelle vorgesehen ist.
Für die Arbeitgeberseite bedeutet das: Recruiting-Prozesse müssen angepasst werden. Denn die neue Regelung reiht sich in eine ganze Reihe von Fragen ein, die bereits heute unzulässig sind.
Welche Fragen im Bewerbungsgespräch verboten sind
Schon jetzt schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitnehmende vor Diskriminierung – auch beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit. Fragen zu bestimmten persönlichen Merkmalen sind deshalb grundsätzlich tabu. Dazu zählen unter anderem ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Schwangerschaft oder Familienplanung.
Werden solche Fragen dennoch gestellt, dürfen die Kandidat:innen sie sogar unwahr beantworten. Besonders bekannt ist etwa die Frage nach einer Schwangerschaft, die bereits seit Jahren als unzulässig gilt. Mit der neuen EU-Richtlinie kommt nun auch die nach dem Gehalt hinzu.
Warum die Gehaltsfrage problematisch ist
Die Idee hinter der neuen Regelung: Frühere Gehälter beeinflussen oft die nächste Gehaltsverhandlung. Wer bereits unterbezahlt war, startet häufig auch im neuen Job mit einem niedrigeren Gehalt – unabhängig von Qualifikation oder Leistung. Dadurch können sich Ungleichheiten über Jahre hinweg fortsetzen.
Besonders beim Gender Pay Gap spielt das eine Rolle. Laut aktuellen Zahlen verdienen Frauen in der EU durchschnittlich weiterhin weniger als Männer. Mehr Transparenz soll deshalb helfen, gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit durchzusetzen.
Was sich ab Juni 2026 ändert
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen künftig zu mehr Offenheit bei Gehältern. Arbeitgebende müssen Bewerbenden Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Einkommensspanne frühzeitig bereitstellen – spätestens vor dem Vorstellungsgespräch.
Außerdem erhalten Beschäftigte künftig ein Recht auf Auskunft über Durchschnittsgehälter vergleichbarer Positionen. Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich regelmäßig über mögliche Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen berichten. Liegt die Lohnlücke ohne sachliche Begründung bei mehr als fünf Prozent, müssen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das bedeutet vor allem: Gehaltsstrukturen müssen nachvollziehbar, dokumentiert und begründbar sein.
Was passiert, wenn die Gehaltfrage trotzdem kommt
Bewerbende müssen die Frage nicht beantworten. Ob eine wahrheitswidrige Antwort rechtlich zulässig ist, ist noch nicht geklärt. Sicher ist jedoch: Arbeitgebern drohen bei Verstößen Geldbußen und Schadensersatzforderungen. Die Beweislast liegt dabei beim Unternehmen. Wenn der Arbeitnehmer auf die Gehaltsauskunft besteht, ist er rechtlich auf der sicheren Seite.
Was Arbeitgebende weiterhin im Bewerbungsgespräch fragen dürfen
Natürlich bleiben viele Fragen im Bewerbungsgespräch weiterhin erlaubt, sofern sie einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben. Dazu zählen beispielsweise berufliche Qualifikationen, bisherige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, fachliche Fähigkeiten und Verfügbarkeit oder Kündigungsfristen.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Auch wenn Deutschland die EU-Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen muss, sollten Arbeitgebende sich frühzeitig vorbereiten. Dazu gehört es, Recruiting-Prozesse zu überprüfen, Gesprächsleitfäden zu aktualisieren, Führungskräfte und Recruiter:innen zu schulen und Gehaltsstrukturen transparenter zu gestalten.
Denn Bewerbende achten zunehmend darauf, wie offen und fair Unternehmen im Recruiting auftreten. Wer Gehaltsfragen transparent behandelt und diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche führt, stärkt nicht nur die eigene Arbeitgebermarke, sondern verbessert langfristig auch die Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte. Klar ist: Faire und professionelle Prozesse werden zunehmend zum entscheidenden Faktor im Kampf um Talente und beginnen bereits beim ersten Kennenlernen.


