Search
Haupt-Navigation
Digitaler Arbeitsvertrag

28.01.2025 Lena Hilbert

Digitaler Arbeitsvertrag? Das geht!

Nach der Jobzusage erstmal an den zukünftigen Arbeitsplatz fahren, dort den Vertrag zum Durchlesen in die Hand gedrückt bekommen und dann nach fünf Minuten wieder den Heimweg antreten: Diese hektische und umständliche Prozedur dürfte den meisten Arbeitnehmenden bekannt vorkommen. Zum Jahreswechsel wird sich dies jedoch ändern. Denn dann soll der Arbeitsvertrag in digitaler Form abgeschlossen werden können - zumindest unter bestimmten Umständen.

Das soll sich bei Arbeitsverträgen ändern

Theoretisch war es bereits vor der Neuerung möglich, einen Arbeitsvertrag digital abzuschließen. Arbeitgebende waren jedoch aufgrund des sogenannten Nachweisgesetzes dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden zusätzlich einen Vertrag mit den Arbeitsbedingungen in Papierform auszuhändigen. Auf diesem musste außerdem handschriftlich unterschrieben werden.

Dank des neuen Bürokratieentlastungsgesetzes IV, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll diese Pflicht jedoch wegfallen. Stattdessen genügt es, Arbeitsverträge und vertragliche Änderungen in Textform abzufassen und diese per Mail zu übermitteln. Auch die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebenden ist dann nicht mehr nötig.

Aber Achtung: Auf die Anfrage von Arbeitnehmenden sind Arbeitgebende weiterhin dazu verpflichtet, den Vertrag in Schriftform herauszugeben.

Voraussetzungen und Ausnahmen

Damit ein digitaler Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es etwa erforderlich, dass das Dokument dem Arbeitnehmenden zugänglich ist und von diesem gespeichert sowie ausgedruckt werden kann. Außerdem müssen Arbeitgebende den Erhalt des Vertrags mit einem Empfangsnachweis bestätigen.

Vereinzelt gibt es Fälle, in denen ein digitaler Arbeitsvertrag nicht möglich ist. Dies gilt unter anderem für Branchen, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind – wie beispielsweise das Baugewerbe. Auch befristete Arbeitsverträge müssen weiterhin in Papierform abgeschlossen werden, sofern es sich dabei nicht um Rentenaustrittsklauseln handelt. Ebenso verhält es sich mit Praktikumsverträgen.

Digitaler Arbeitsvertrag: Das sind die Vorteile

Die Maßnahme des Bürokratieentlastungsgesetzes IV bringt einige Vorteile mit sich. Einerseits reduziert der digitale Arbeitsvertrag den administrativen Aufwand von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erheblich. Andererseits bietet die Änderung auch Vorteile für Arbeitsteams, die international oder von zuhause aus arbeiten. Nicht zuletzt leistet die Umstellung einen Beitrag zum Umweltschutz, indem wertvolle Ressourcen wie Papier eingespart werden können.

Passende Blog-Artikel

Die Graphik zeigt eine junge Frau, die alleine an einem Schreibtisch sitzt, Musik hört und arbeitet. Die sie umgebende Glaskugel signalisiert Distanz zu ihrer Umgebung. Ihr zufriedener Gesichtsausdruck zeigt, dass sie sich so wohlfühlt.

Introvertierte Kolleg:innen – Warum im Job nicht alle laut und auffällig sein müssen

Für zurückhaltende Personen hält die Arbeitswelt oft besondere Herausforderungen bereit. Dabei bringen sie viele Eigenschaften mit, die im Job echte Vorteile bieten. Warum introvertierte Arbeitskolleg:innen so wichtig sind – und wie auch sie im Betrieb Gehör finden können.
News/Aktuelles
KI-Roboter vor Computer mit Bewerbungen.

KI beim Bewerbungsprozess? Wie ChatGPT & Co. das Recruiting verändert

KI ermöglicht und erschwert zeitgleich den Bewerbungsprozess für viele Jobsuchende. Worauf zu achten ist.
News/Aktuelles
Graphik zeigt eine Person im Bett, umgeben von einem Nachttisch und einem übergroßen Wecker. Die Person wirkt unglücklich und ihr Kopf ist umgeben von Gedankenblasen, die eine schlaflose Nacht darstellen.

Mehr Schlaf für Führungskräfte – Wie gelingt das?

Gute Führung beginnt im Schlaf – doch gerade dies kommt in der Chefetage oft zu kurz. Warum sind erholsame Nächte so wichtig? Und was kann uns helfen, trotz anspruchsvollen Jobs abends zur Ruhe zu kommen?
News/Aktuelles