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Über einem Zeitungsartikel steht die Überschrift "Das ändert sich 2025"Zerbor, stock.adobe.com

07.01.2025 Ronja Leimer

Jahreswechsel: Das ändert sich 2025 am Arbeitsplatz

Mehr Sport, gesündere Ernährung, weniger Bildschirmzeit: der Jahreswechsel ist ein beliebter Zeitpunkt für Vorsätze und Neuanfänge. Auch die Arbeitswelt bleibt davon nicht verschont, und so halten 2025 eine ganze Reihe an Änderungen Einzug. 

Darauf müssen Arbeitgebende und Unternehmen achten

Für Unternehmen ist eins vor allem wichtig: Direkt ab dem 1. Januar sind elektronische Rechnungen Pflicht! Generell müssen alle Betriebe mindestens zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein. Für das Ausstellen von elektronischen Rechnungen gilt bis 2027 eine Übergangsregelung. Ebenfalls digitalisiert werden die Arbeitsverträge: Was bisher in Papierform und mit Unterschrift verbindlich war, gilt ab 2025 auch in digitaler Form. Dabei ist vor allem wichtig, dass der oder die Beschäftigte den Vertrag etwa als PDF-Datei speichern und auch ausdrucken kann. Ausnahmen sind etwa Praktikantenverträge und Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erwähnt sind. Kleinunternehmen sollten spätestens jetzt über die erhöhten Umsatzgrenzen informiert sein. Solange diese nicht überschritten sind, müssen sie keine Umsatzsteuer auf ihren (E-)Rechnungen ausweisen. Ab dem Jahreswechsel sind Kleinunternehmer:innen dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz haben. Zusätzlich tritt im Juni das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Dieses schreibt Folgendes vor: Produkte, Dienstleistungen und auch Onlineshops von privatwirtschaftlichen Unternehmen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. 

Das ist ab Jahreswechsel für Arbeitnehmende wissenswert

Das Wichtigste vorab: Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn verdienen, erhalten ab Januar 12,82 Euro pro Stunde anstelle der bisherigen 12,41 Euro. Damit hebt sich auch die Entgeltgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro an. Auch alle Auszubildenden, die im Jahr 2025 ihre Berufsausbildung beginnen, erhalten im neuen Jahr mehr Vergütung. Im ersten Lehrjahr gibt es nun 682 Euro im Monat, im zweiten 805 Euro, und im dritten Jahr können die angehenden Fachkräfte mit 921 Euro monatlich rechnen. Damit erhöht sich die Vergütung um durchschnittlich 39 Euro. Auch der Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro – bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommenssteuer an. Eine weitere Steigung ereignet sich laut vorläufigen Zahlen im Bereich der Rente: ab 1. Juli 2025 soll sie um 3,5 Prozent steigen, wobei die Berechnung von der Konjunkturentwicklung in Deutschland abhängt. 

Wichtig für alle Beteiligten

Eine Sache, die 2025 sinkt, ist die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen: Im Rahmen des neuen Bürokratieentlastungsgesetzes müssen diese nur noch acht anstelle von zehn Jahren aufbewahrt werden. Buchhalter:innen gefällt das, und auch Geschäftsführer:innen dürften sich freuen, wenn wieder etwas mehr Bürofläche freigegeben wird. Ebenfalls wissenswert: Ab 2025 wird das Briefporto teurer, und Briefe dürfen außerdem länger unterwegs sein. Im neuen Jahr müssen 95 Prozent der Briefsendungen drei Tage (anstatt zwei) nach der Einlieferung ankommen. Über weitere Änderungen informiert das Deutsche Handwerksblatt auf seiner Website

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