(C) princeoflove, stock.adobe.com07.07.2026 ● Fiona Wiedemann
Überstunden: Welche Rechte haben Arbeitnehmende?
Mehr arbeiten als eigentlich vorgesehen? Das ist für viele Beschäftigte keine Seltenheit. Zahlreiche Arbeitnehmende leisten regelmäßig Überstunden, etwa aufgrund von hohen Arbeitslasten oder Personalmangel im Team. Aber was ist hier noch im Rahmen des Erlaubten und ab wann überschreiten Überstunden das gesunde Maß? Hierzu gibt es laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) genaue Vorgaben, die vielen Mitarbeitenden gar nicht bewusst sind. Welche Rechte haben sie wirklich?
Das ist die maximale Arbeitszeit
Dem Arbeitszeitgesetz zufolge beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Zwar darf der Arbeitstag auf zehn Stunden verlängert werden, aber nur, wenn der Durchschnitt der vorgegebenen acht Stunden pro Werktag im Zeitraum der letzten sechs Kalendermonate nicht überschritten wird. Das bedeutet: Durchschnittlich sind maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt – inklusive Überstunden. Wer also normalerweise 40 Stunden pro Woche arbeitet, darf maximal acht Stunden Überstunden leisten.
Überstunden: Wie viel ist zu viel?
Grundsätzlich gilt: Sofern sie die maximale Arbeitszeit nicht überschreiten, sind gelegentliche Überstunden kein Problem. Sie dürfen jedoch nicht langfristig zur Regel werden. Das heißt: Sie dürfen den oben genannten Durchschnittswert nicht regulär übersteigen. Die Aufgabe, diesen gesetzlichen Rahmen einzuhalten, liegt bei den Arbeitgebenden. Dazu gehört auch, die Mitarbeitenden nicht zu überlasten und deren Gesundheit zu gewährleisten. Wird diese durch übermäßig schwere Aufgaben dauerhaft gefährdet, liegt ein Gesetzesverstoß vor.
Bezahlen von Überstunden
Ebenfalls ein wichtiger Punkt: Die Frage nach dem Bezahlen oder Ausgleichen von Überstunden. Auch hierzu hat das Arbeitszeitgesetz klare Vorgaben: Grundsätzlich müssen Überstunden immer mit einer Gegenleistung vonseiten des Unternehmens einhergehen – entweder in Form von Vergütung oder einem Freizeitausgleich. Welche Art von Ausgleich erfolgt, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Enthält dieser keine eindeutige Regelung, muss eine Bezahlung erfolgen.
Was können Mitarbeitende bei Verstößen tun?
Besteht ein Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, haben Angestellte das Recht, Beschwerde einzureichen. Sie haben entweder die Möglichkeit, direkt das Gespräch mit der Unternehmensleitung zu suchen oder sich im Voraus rechtlich beraten zu lassen. Dies kann hilfreich sein, um sich über Feinheiten zu informieren und die eigenen Möglichkeiten abzuwägen. Klare, rechtlich bewiesene Fakten reichen oft bereits aus, um Arbeitgebende auf ihre Pflichten hinzuweisen und etwas an der Situation zu ändern. Bewirkt dies nichts, können gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.


