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19.11.2024 Lena Hilbert

Arbeitszeugnis erstellen - So geht's

Jährlich wechseln Millionen von Menschen in Deutschland ihren Job. Um dabei erfolgreich zu sein, spielt neben Faktoren wie dem Lebenslauf, der beruflichen Erfahrung und dem fachlichen Wissen auch das Arbeitszeugnis aus dem vorherigen Job eine große Rolle. Wie überzeugend dieses ist, hängt dabei nicht nur von den ehemaligen Arbeitnehmenden ab – auch Arbeitgebende, die ihren ausscheidenden Beschäftigten ein Arbeitszeugnis erstellen, beeinflussen dadurch indirekt deren Zukunft. Doch wie genau schreibt man eigentlich ein gutes und treffendes Arbeitszeugnis?  

Was ist ein Arbeitszeugnis? 

Arbeitszeugnisse sind Dokumente, die Arbeitgebende ihren ausscheidenden Beschäftigten erstellen. Darin werden relevante Informationen zur Art und Dauer der Beschäftigung im Unternehmen festgehalten, sowie oft eine Bewertung über die Leistung des ehemaligen Mitarbeitenden. Sie gehören nicht nur zu einem guten Offboarding, sondern stehen jedem Arbeitnehmenden nach der Kündigung zu - unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Funktion im Unternehmen. Dies ist in Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Paragraf 109 der Gewerbeordnung und Paragraf 16 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. 

Arten von Arbeitszeugnissen 

Insgesamt gibt es vier verschiedene Arbeitszeugnisse, die jeweils unterschiedliche Bedingungen erfüllen müssen: 

  • Einfaches Zeugnis: Laut den oben genannten Rechtsgrundlagen sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, ihren ausscheidenden Beschäftigten ein einfaches Arbeitszeugnis zu erstellen. In diesem müssen mindestens die Art und Dauer der Tätigkeit benannt werden.  
  • Qualifiziertes Zeugnis: Möchten ausscheidende Beschäftigte zusätzlich auch noch eine Bewertung ihrer Arbeitsleistung und ihres Verhaltens, sollten sie explizit nach einem qualifizierten Zeugnis fragen.  
  • Zwischenzeugnis: Ein Zwischenzeugnis kann von Arbeitnehmenden nur dann verlangt werden, wenn ein Anspruch darauf sowie ein berechtigtes Interesse daran existiert. Ersterer ist meist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag geregelt. Letzteres hingegen besteht dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis durch eine Umstrukturierung oder betriebliche Veränderung im Unternehmen ändert. Dies kann beispielsweise ein Wechsel in der Abteilung sein. Aber auch im Falle eines schlechten Arbeitszeugnisses kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein, um bessere, zwischenzeitliche Leistungen vorzuweisen.
  • Ausbildungszeugnis: Bei Beendigung einer Ausbildung, beruflichen Fortbildung oder Umschulung gibt es eine spezielle Bescheinigung. 

Arbeitszeugnis erstellen – Das muss hinein 

Je nach Art der Beschäftigung sehen Arbeitszeugnisse unterschiedlich aus. Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses gilt es jedoch, bestimmte Formalitäten zu berücksichtigen. So sollte in jeder Bescheinigung ein korrekter Briefkopf, die Überschrift “Arbeitszeugnis”, eine Einleitung zur Person, der Name, eine Unternehmensbeschreibung, die Nennung der ausgeführten Tätigkeit und des Aufgabenfeldes stehen.  

In einem qualifizierten Arbeits-, Ausbildungs-, sowie Zwischenzeugnis hingegen werden zusätzlich Kommentare zur Leistung des Mitarbeitenden gemacht. Dabei sollten sieben verschiedene Aspekte abgedeckt werden: 

  • Arbeitsbereitschaft: Hierzu zählen beispielsweise die Motivation, der Eifer, die Eigeninitiative und Selbstständigkeit des Arbeitnehmenden. 
  • Arbeitsbefähigung: In diesen Aspekt fließen die Fachkenntnisse, Belastbarkeit und das Ausdrucksvermögen ein. 
  • Arbeitsweise: Zur Arbeitsweise gehören die Sorgfalt, Zuverlässigkeit und das Arbeitstempo des Beschäftigten. 
  • Arbeitserfolge: Es kommt dabei nicht nur auf die vom Mitarbeitenden erzielten Erfolge für das Unternehmen, sondern auch dessen Arbeitsmenge und Arbeitsergebnisse an.  
  • Arbeitsführung: Gemeint sind damit vor allem die Soft Skills des Arbeitnehmenden, das heißt das Verhalten im Arbeitsleben und den Umgang mit Kolleg:innen. 
  • Gesamtbeurteilung: Die Gesamtbeurteilung fungiert als abschließende Bewertung des ausscheidenden Beschäftigten und kommentiert die allgemeine Aufgaben- sowie Erwartungserfüllung.  
  • Berufsbezogene Kompetenzen: Abschließend sollte das Arbeitszeugnis spezifisch auf die Merkmale des ausgeführten Berufs eingehen und ob der Arbeitnehmende diesen entsprach. Für eine Lehrkraft wären dies zum Beispiel Fachkenntnisse, Empathie, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit. 

Allgemein gilt, dass das Arbeitszeugnis wohlwollend sein und der Wahrheit entsprechen muss. Hat ein Arbeitnehmender jedoch nicht die angemessenen Erwartungen eines Arbeitgebenden erfüllt, sollte dies natürlich aus dem Dokument hervorgehen. Beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses helfen hier bestimmte Formulierungen, wie beispielsweise “Der Beschäftigte arbeitete im Allgemeinen sorgfältig und genau.” Möchte man hingegen ein positiv auffallendes Merkmal betonen, so kann man (mehrfache) Steigerungen wie “Der Beschäftigte arbeitete stets (sehr) sorgfältig und genau” verwenden. 

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