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Probezeit

18.02.2025 Lena Hilbert

Probezeit: Welche Fristen, Pflichten und Rechte gelten

Einander kennenlernen, sich an die neue Umgebung gewöhnen und fremde Abläufe verinnerlichen – dieser Prozess gehört bei jedem neuen Job mit dazu. Allgemein bekannt ist die Phase, die zu Anfang eines Arbeitsverhältnisses stattfindet, auch als “Probezeit”. Beschäftigte und Vorgesetzte sollen während dieser Zeit herausfinden, ob aneinander gestellte Erwartungen erfüllt werden können und ein fortlaufendes Arbeitsverhältnis sinnvoll ist. Doch wie lange geht eine solche Probezeit überhaupt? Und mit welchen Rechten, Pflichten und Fristen ist sie verknüpft?

Wie lange dauert die Probezeit?

Bei der Probezeit handelt es sich um eine zeitlich befristete Phase, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Im Normalfall orientiert sie sich an der gesetzlichen Maximaldauer. In Deutschland beläuft sich diese auf sechs Monate. Der Zeitraum kann aber auch verkürzt oder sogar verlängert werden, wenn der Arbeitnehmende beispielsweise aufgrund von Krankheit für einen längeren Zeitraum fehlt. Dies muss jedoch vertraglich vereinbart werden.

Welche Fristen gelten bei der Kündigung?

Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsverhältnis gelten während der Probezeit verkürzte Kündigungsfristen. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen. Auch hier können Beschäftigte und Vorgesetzte jedoch eine kürzere oder längere Frist vereinbaren. Gekündigt werden kann jeweils von beiden Parteien, wobei eine Angabe von Gründen in der Regel nicht erforderlich ist. Dies liegt daran, dass das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift.

Aber Achtung: Trotz dieser Regelung darf eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebenden nicht willkürlich, beziehungsweise aus nichtigem Anlass, erfolgen. Der Arbeitnehmende muss die willkürliche Entlastung jedoch beweisen, was während der Probezeit meist sehr schwer ist.

Rechte und Pflichten

Wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis haben Arbeitnehmende und Arbeitgebende auch während der Probezeit bestimmte Rechten und Pflichten. Dies beinhaltet zum Beispiel den Anspruch auf Urlaub, eine angemessene Bezahlung und eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung. Neben den gesetzlichen Fristen und Pflichten gibt es darüber hinaus noch weitere Vorgaben, an die sich beide Parteien halten müssen. So sollten Beschäftigte etwa darauf achten, stets pünktlich, zuverlässig und bemüht zu sein. Vorgesetzte sind wiederum dafür verantwortlich, ihre Angestellten gründlich einzuarbeiten und diesen klare Anweisungen sowie Feedback zu geben.

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